Braunschweig/Nordhorn. Der zweitägige Landesdelegiertentag 2019 mit Vorstandswahlen fand in Nordhorn statt und stand unter dem Motto „Neue Kindheit“.
Die Landesvorsitzende Ute Krüger-Pöppelwiehe eröffnete den Delegiertentag. Nach den erforderlichen Regularien, den Grußworten, dem Rechenschaftsbericht, dem Bericht der Mitgliederbeauftragten und der Entlastung des Vorstandes wurde neu gewählt. Dies berichtet der Frauen Union Landesverband Braunschweig.
Ute Krüger-Pöppelwiehe wurde in ihrem Amt bestätigt. Ihre drei Stellvertreterinnen sind
Dorothea Dannehl (Helmstedt) Katharina Merklein (Rotenburg/Wümme) und Ingrid Thole (Nordhorn).
Michaela Holsten wurde erneut als Mitgliederbeauftragte gewählt.
Unterstützt wird das Team durch zehn Beisitzerinnen:
Petra Averbeck, Marlies Dornieden, Monika Grammel, Simone Hartung, Anja Ihnen-Swoboda, Cornelia Kupsch, Marion Övermöhle-Mühlbach, Sabine Otte, Dr. Heike Schweer, Barbara Woltmann. Der Frauen Union Landesverband Braunschweig gratuliert an dieser Stelle recht herzlich und freut sich, dass zwei Frauen den Landesverband Braunschweig in Niedersachsen vertreten.
Spannend war auch die Vorstellung des Karrierenetzwerkes Niedersachsen KANN, präsentiert von der Netzwerkleiterin Dr. Eva Möllring. Ein Netzwerk für ambitionierte CDU Mitglieder, die sich beruflich weiterentwickeln möchten.
Der Nordhorner Abend rundete den ersten Tag mit einem opulenten Büffet und dem KREATIVCHOR der FU Nordhorn perfekt ab.
Der zweite Tag begann mit einem ökumenischen Gottesdienst und drei Foren:
Gesundes Leben, Digitalisierung und Umwelt und Verbraucherschutz. Die Essays wurden im Anschluss präsentiert.
Am Ende folgte die Antragsberatung der drei eingereichten Anträge. Der Antrag des Landesverbandes Braunschweig: Aktionsplan „Schwimmen lernen in Niedersachsen“ sowie der Antrag des Kreisverbandes Vechta „Kunststoff als Werkstoff“ wurden einstimmig von den Frauen angenommen.
Der Antrag des Frauen Union Kreisverbandes Braunschweig „Einführung des Nordischen Modells“ wurde sehr kontrovers diskutiert und letztlich abgelehnt. Leider erhielt die ausführliche Begründung keine Resonanz.
In Deutschland wird Prostitution seit 2002 mehrheitlich mit einer liberalen Gesetzgebung akzeptierend als sogenannte "Sexarbeit" gewertet. Prostitution gilt als normales Gewerbe. Auch mit der Einführung des Prostituiertenschutzgesetzes zum 1.7.2017 sehen wir, dass die Gewalt im System der Prostitution immer noch nicht erkannt wird, und die Lobbyarbeit der Sexindustrie weiterhin erfolgreich ist.
Das deutsche Prostitutionsgesetz muss verschärft werden. Artikel 1,1 des Grundgesetzes besagt: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist die Verpflichtung aller staatlicher Gewalt. Das, was man öffentlich in sognannten Freier Foren lesen kann, die sehr genau widerspiegeln, was in Bordellen, dem Straßenstrich und anderen Etablissements passiert, zeigen deutlich, dass Prostitution mit der Menschenwürde nicht vereinbar ist.
"Prostitution verstößt gegen die Gleichberechtigung"
Des Weiteren verstößt Prostitution gegen die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Der Mann hat durch die Bezahlung die Macht zu bestimmen, was er mit der Frau machen will. Frauen, die sich in Deutschland prostituieren, kommen größtenteils nicht aus Deutschland, sondern aus Armutsländern (Bulgarien, Ungarn, Rumänien, Nigeria) und besitzen größtenteils wenig bis keine Deutschkenntnisse. Daher haben diese Frauen wenige Möglichkeiten ihren Willen gegenüber dem Freier zu artikulieren.
Die Idee Prostitution zu legalisieren und als Sexarbeit zu deklarieren, fördert nicht das Selbstbestimmungsrecht der Frau, sondern bietet den Lobbyisten, die daran verdienen, (zum Beispiel Zuhälter, Bordellbesitzer, Vermieter, Proprostitutionsverbände) sehr gute Einnahmequellen. Deutschland ist mit seiner liberalen Prostitutionspraxis und 1,2 Millionen Freiern täglich das „Bordell Europas“ und bietet auch Menschenhändlern beste Möglichkeiten mit Frauen im Rotlichtmilieu zu verdienen. In anderen europäischen Staaten ist das Sexkaufverbot bereits gängige Praxis. In einer nicht bindenden Resolution hatte auch das Europäische Parlament bereits 2014 die Einführung dieses sogenannten Nordischen Modells empfohlen.
Geschlechtergerechtigkeit ist nicht möglich, wenn Männer Frauen durch den Kaufakt zur Ware degradieren. Niemand ist ein Sexobjekt. Prostitution ist Gewalt. Das „NORDISCHE MODELL“ mit den Unterzeichnerstaaten Schweden (1999), Island (2009), Norwegen (2009), Kanada (2014), Nordirland (2015), Frankreich (2016) Irland (2017). Sexkauf und Förderung von Prostitution sind in jeglicher Form strafbar. Die Anwerbung (für einen Geschlechtsakt) ist kein Straftatbestand. Opfer von Prostitution bleiben straffrei. Prostitution ist keine Antwort auf die Armut von Frauen. Prostitution ist unvereinbar mit den Menschenrechten. Mit dem „Nordischen Modell“ soll die Forderung nach einem „Sexkaufverbot“ untermauert werden. In dem Papier wird gefordert, den Betrieb von Bordellen zu verbieten, den Akt der Bezahlung für Sex als sexuelle Gewalt anzuerkennen und Besuche bei Prostituierten unter Strafe zu stellen. Des Weiteren sieht das nordische Modell eine qualifizierte Begleitung beim Ausstieg aus der Prostitution vor, das betreutes Wohnen und psychosoziale Unterstützung beinhaltet. Außerdem sind Kernelemente des nordischen Modells Aufklärungskampagnen, Bildungsangebote, Öffentlichkeitsarbeit zur Prävention und Bewusstseinsbildung an Schulen, sodass eine Akzeptanz des Gesetzes in der Gesellschaft erreicht wird. Denn Geschlechtergerechtigkeit ist nicht möglich, wenn Männer Frauen durch den Kaufakt zur Ware degradieren. Niemand ist ein Sexobjekt.
mehr News aus Braunschweig