Braunschweig. Am Montag sind von einer Rechtsanwaltskanzlei rund 750 weitere Schadensersatzklagen von Anlegern gegen die Volkswagen AG beim Landgericht Braunschweig eingereicht worden. Aufgrund der vielen Klagen soll das Personal verstärkt werden, teilte das Landgericht mit.
Mit Ausnahme zweier Klagen von mehreren institutionellen Anlegern, Streitwert dieser beiden Verfahren insgesamt 2 Milliarden Euro, handelt es sich überwiegend um Klagen von Privatanlegern. Hinzu kommen weitere gebündelte Klagen institutioneller Anleger, unter anderem von 60 Anlegern, Streitwert 30 Millionen Euro, 160 Anlegern, Streitwert 1,5 Milliarden Euro und 565 Anlegern (Streitwert 550 Millionen Euro) sowie einer Investmentgesellschaft (Streitwert 45 Millionen Euro). Ferner würden Klagen des Bayerischen Pensionsfonds, des Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg, des Sondervermögens Rücklagen des Landes Hessen und der Vereinigten Staaten von Amerika (Streitwert vorliegen. Darüber hinaus sei noch eine Vielzahl von Klagen privater Anleger und Gesellschaften eingegangen. Derzeit seien etwa 1.400 Schadensersatzklagen von Anlegern gegen die Volkswagen AG beim Landgericht Braunschweig anhängig. Der Streitwert aller Verfahren beläuft sich insgesamt auf rund 8,2 Milliarden Euro.
Personal aufgestockt
Das Landgericht habe sich auf die zu erwartenden Klagen vorbereitet, indem zusätzliche Lagerkapazitäten geschaffen worden sind und das Personal zur Erfassung und Eintragung der Klagen deutlich verstärkt worden ist, teilte das Landgericht mit. So soll die vollständige Erfassung der jetzt hinzugekommenen Klagen in etwa vier Wochen abgeschlossen sein. Die insgesamt bislang eingegangenen 1.400 Klagen von Anlegern gegen die Volkswagen AG entsprechen etwa 50 Prozent der Eingänge, die das Landgericht Braunschweig sonst pro Jahr in Zivilsachen verzeichnet. Nach Einzahlung der Gerichtskostenvorschüsse und Zustellung der weiteren Klagen wird die zuständige 5. Zivilkammer des Landgerichts Braunschweig nach Ablauf von Stellungnahmefristen über die Aussetzung der Verfahren im Hinblick auf das beim Oberlandesgericht Braunschweig anhängige Musterverfahren entscheiden. Sodann soll die Auswahl und Bestimmung des Musterklägers durch das Oberlandesgericht Braunschweig aus dem Kreise der Kläger der ausgesetzten Verfahren erfolgen.
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