Braunschweig. Der neue niedersächsische Landtag wird am Sonntag, 15. Oktober, gewählt. Bereits am kommenden Wochenende stellt die Wahlamt Braunschweig das Wählerverzeichnis auf. Amtlich eingetragen werden alle Braunschweiger, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein werden und Deutsche sind.
Bedeutsam für alle vor kurzem Zugezogenen ist, dass nur Menschen wahlberechtigt sind, die seit dem 15. Juli ihren Wohnsitz in Niedersachsen haben. Wer also erst nach dem 15. Juli aus anderen Bundesländern zugezogen ist, ist zur Landtagswahl nicht wahlberechtigt.
Die Wahlbenachrichtigungsbriefe für die Landtagswahl, gekennzeichnet als „Amtliche Wahlunterlagen“, werden ab Mitte September durch die Deutsche Post AG an die Haushalte versendet. Der Versand wird bis zum 23. September abgeschlossen sein.
Umgehend beim Wahlamt melden
Auch zur Landtagswahl gilt: Wer bis Ende September keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber meint, wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend beim Wahlamt melden, um sicherzustellen, dass er im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Wer dies versäumt, läuft Gefahr, am 15. Oktober nicht wählen zu können. Für das Wahlrecht ist ausschließlich die Eintragung in das Wählerverzeichnis maßgeblich.
In der Zeit von Montag, 25. Bis Freitag, 29. September haben Wahlberechtigte das Recht, die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer eigenen Daten im Wählerverzeichnis zu überprüfen. Nach dem 29. September sind keine Anträge auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses mehr möglich.
Öffnungszeiten und Fristen
Das Wählerverzeichnis kann nur im Wahlamt in der Reichsstraße eingesehen werden. Die Öffnungszeiten hierfür vom 25. bis 29. September: Montag bis Freitag von 9 bis 16.30 Uhr.
Auch Parteien sowie Kandidatinnen und Kandidaten stehen in der Vorbereitung der Landtagswahl unter Zeitdruck. Wer kandidieren möchte, muss seinen Kreiswahlvorschlag, also die Kandidatur für ein mögliches Direktmandat im Niedersächsischen Landtag, bis spätestens Montag, 11. September, 18 Uhr, bei der Geschäftsstelle der Kreiswahlleitung in der Reichsstraße 3 einreichen.
Bereits vier Tage später tritt am Freitag, 15. September, der gemeinsame Kreiswahlausschuss für die Landtagswahlkreise 1 bis 3 zusammen, um die Wahlvorschläge zuzulassen. Die Sitzung beginnt um 11 Uhr und findet im Großen Sitzungssaal des Rathauses statt.
Start am 27. September
Die Briefwahl für die Landtagswahl kann wegen der späten Zulassungstermine der Kandidaten und Parteien und dem nachfolgenden Druck der Stimmzettel erst am Mittwoch, 27. September, starten. Anträge, schriftlich wie auch online im Internet, können zwar vorher gestellt werden, ein Versand der Unterlagen wird jedoch nicht vor dem 27. September erfolgen. Insbesondere Antragsteller, die Urlaubsadressen verwenden, sollten dies unbedingt berücksichtigen.
Für organisatorische Fragen rund um die Wahlen in Braunschweig ist die zentrale Wahlauskunft unter der Telefonnummer (05 31) 470 4114 erreichbar.
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