Braunschweig. Nicht nur in der seit Anfang April geltenden sogenannten Brut- und Setzzeit herrscht in weiten Teilen der freien Landschaft ein Leinenzwang für Hunde, um Wildtiere - zum Beispiel Vögel - zu schützen. In Naturschutzgebieten und einigen Parks gilt dieser in Braunschweig sogar ganzjährig. Doch halten sich die Hundebesitzer daran? Gibt es Kontrollen? Und was droht bei Nichteinhaltung? regionalHeute.de fragte bei der Stadt Braunschweig nach.
Anlass war die Zusendung einer Leserin, die im Inselwallpark einige zerstörte Vogelnester gefunden hatte. Besonders gefährdet seien Bodenbrüter, zu denen nicht nur Enten und Gänse, sondern auch Singvögel wie das Rotkehlchen gehörten. Natürlich muss das Zerstören der Nester nicht zwingend durch einen wildernden Hund erfolgt sein. Auch andere Wildtiere oder Katzen kommen in Frage. Doch der Leinenzwang dürfte hier der einzig halbwegs nachvollziehbare Ansatzpunkt sein.
ZOD im Einsatz
"Der Zentrale Ordnungsdienst (ZOD) überwacht im Rahmen der allgemeinen Streifentätigkeit auch die Einhaltung der Pflichten von Hundehalterinnen und Hundehaltern. Insbesondere während der Brut- und Setzzeit, in den städtischen Park- und Grünanlagen und bei Beschwerdeschwerpunkten stellt dies einen der Einsatzschwerpunkte dar", erklärt Rainer Keunecke, Pressesprecher der Stadt Braunschweig. Der Inselwallpark sei dabei eine von mehreren Parkanlagen, die regelmäßig kontrolliert werde.
Diese Strafen drohen
Bei festgestellten Verstößen würden in der Regel Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die Park- und Grünanlagensatzung sehe dazu einen Bußgeldrahmen von bis zu 5.000 Euro vor. Bei Erstverstößen werde im Park in der Regel ein Bußgeld von 40 Euro, in der freien Landschaft von 70 Euro festgesetzt. "In diesem Jahr kamen bisher 15 Verstöße zur Anzeige, davon drei im Inselwallpark (2023 waren es insgesamt 29 Fälle, 2022 43 Fälle)", so Keunecke.
Hinweisschilder auf den Leinenzwang oder Informationstafeln, die auf die Gründe für die Leinenpflicht hinweisen, gibt es nicht und sind auch nicht geplant. Dies habe mehrere Gründe. "Zum einen ist der Leinenzwang ein Thema, das bei Hundehaltern präsent ist und regelmäßig und umfassend von der Stadtverwaltung kommuniziert wird – in den klassischen wie den sozialen Medien, auf der Homepage etc.", erklärt Rainer Keunecke. Zum anderen wäre ein „Schilderwald“ nötig, um alle Bereiche gegeneinander abzugrenzen.
Im Grundsatz sei die Botschaft an die Hundehalter einfach: Ganzjährige Leinenpflicht in Natur- und Landschaftsschutzgebieten sowie öffentlichen Anlagen, in der freien Landschaft während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit. "Weil wir um die Bedürfnisse der Tiere und ihrer Halterinnen und Halter wissen, haben wir zugleich Hundefreilaufflächen ausgewiesen", so der Pressesprecher.
Keine Erkenntnisse zu Schäden
Dazu, wie hoch die Verluste an Jungvögeln und anderen Wildtieren sind, die durch freilaufende Hunde entstehen, habe die Stadt keine Erkenntnisse. Gleiches gilt für mögliche Verluste durch Freigängerkatzen oder wie man Vögel und andere Tiere davor schützen könne.
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