Braunschweig. Das Landgericht Potsdam hat als erstes deutsches Gericht die Anklage gegen fünf Mitglieder der ehemaligen Gruppierung „Letzte Generation“ zur Hauptverhandlung zugelassen. Dies bestätigte das Gericht auf Anfrage von regionalHeute.de. Den Beschuldigten wird die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen.
Zunächst hatten die inzwischen aufgelöste Klimaschutzgruppe und der Verein „Rückendeckung für eine aktive Zivilgesellschaft“ (RAZ e.V.) in einer Pressemitteilung berichtet, dass das Verfahren am Landgericht Potsdam zugelassen wurde und der Prozess starten soll. Das Landgericht Potsdam bestätigte dies.
Braunschweiger Aktivist angeklagt
Die Anklage der Staatsanwaltschaft Neuruppin richtet sich gegen fünf Personen im Alter zwischen 26 und 62 Jahren, unter denen sich auch ein Braunschweiger Aktivist befindet. Den Beschuldigten wird die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Der Vorwurf stütze sich laut Gericht auf verschiedene Aktionen im Zeitraum von April 2022 bis Mai 2023. Dazu zählen insbesondere Angriffe gegen die Raffinerieanlagen der PCK GmbH und der MVL GmbH in Schwedt, Störungen am Flughafen Berlin-Brandenburg sowie Vorfälle im Potsdamer Museum Barberini. Neben dem Vorwurf der kriminellen Vereinigung umfasse das Verfahren weitere Tatbestände wie die Störung öffentlicher Betriebe, Nötigung und Sachbeschädigung.
Termine stehen noch nicht fest
Die 1. große Strafkammer des Landgerichts Potsdam hatte den Beschluss zur Prozesseröffnung bereits am 22. Januar 2026 gefasst und den Beteiligten zugestellt. Konkrete Termine für den Beginn der Hauptverhandlung hat die Kammer laut der Pressestelle des Gerichts zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht anberaumt.
Das Landgericht Potsdam teilte jedoch mit, dass die Terminierung des Strafverfahrens nicht vor dem 4. Quartal 2026 sein wird. Das Landgericht begründet den späten Prozessbeginn damit, dass die 1. große Strafkammer des Landgerichts Potsdam die Aufgabe als
Staatsschutzkammer für das gesamte Land Brandenburg wahrnehme, zugleich auch die einzige Schwurgerichtskammer beim Landgericht Potsdam sei. In dieser Funktion sei sie derzeit mit einer Vielzahl von Verfahren befasst, in denen sich Angeklagte in Haft befinden, die daher einem besonderen Beschleunigungsgebot unterliegen und vorrangig zu terminieren sind.
Bei dem Verfahren gegen Mitglieder der „Letzte Generation“ handele es sich hingegen nicht um eine solche Haftsache. Mit einer Entscheidung über die Terminierung des Verfahrens ist daher nicht vor Beginn des 4. Quartals 2026 zu rechnen.

