Braunschweig. Das Oberlandesgericht Braunschweig hat der Stadt Anfang Februar in einem Zwischenverfahren eine Entscheidung bezüglich des Rechtsstreits mit der Firma OST Bau zugesandt. Bei dem Rechtsstreit geht es um Verzögerungen beim Bau der Fallersleber-Tor-Brücke in den Jahren 2009 und 2010.
Diese Verzögerungen hatten damals dazu geführt, dass die Stadt den Vertrag mit der ausführenden Baufirma OST Bau gekündigt und die Fertigstellung der Brücke neu vergeben hat. Sie hat gegenüber der Firma OST Bau Regressforderungen geltend gemacht, ebenso hat OST Bau Klage gegen die Stadt Braunschweig erhoben und Werklohnansprüche eingefordert.
Das Oberlandesgericht hat der Stadt nun mitgeteilt, dass es die damalige Kündigung der Stadt gegenüber der beauftragten Firma nicht als ausreichend gut begründet ansah, um die Kündigung als solche aus "wichtigem Grund" zu werten. Vielmehr habe es sich um eine sogenannte freie Kündigung gehandelt. Diese Einschätzung des Gerichts hat zur Folge, dass ein Erfolg der Klage der Stadt gegenüber OST Bau wegen der Regressforderungen unwahrscheinlich ist. Die Stadt hatte 1,2 Millionen Euro in Zusammenhang mit der Neuausschreibung geltend gemacht.
Da dies bereits eine Entscheidung der höheren gerichtlichen Ebene ist, eine Revision nicht zugelassen ist, und die Chancen, dass eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof angenommen wird, aus Sicht der Stadt sehr gering sind, hat die Verwaltung den Ratsgremien mitgeteilt, dass sie keine weiteren Rechtsmittel einlegen wird.
Die Stadt Braunschweig respektiere das Urteil, sagte Stadtbaurat Heinz Leuer. Es sei allerdings nicht überzeugend. Für die Stadt Braunschweig habe es damals keinen anderen Ausweg als den der Kündigung gegeben, da massive Verzögerungen eingetreten seien, die aus ihrer Sicht die Folge der Nichteinhaltung des Bauzeitenplans durch das Unternehmen waren. Dies war höchst problematisch, da während der Bauzeit die wichtige innerstädtische Straßenbahnlinie nach Volkmarode nicht fahren konnte und die anliegenden Händler existenzbedrohende Einnahmeausfälle befürchteten.
"Es konnte so nicht weitergehen"
"Es konnte so nicht weitergehen, wir hatten kein Vertrauen mehr, dass die Baufirma dieses für uns so wichtige Projekt zu einem guten Abschluss führen würde. Das "Ende mit Schrecken", also die gemeinsam mit dem Rat getroffene Entscheidung für einen neuen Auftragnehmer stellte sich im Nachhinein als richtig heraus", erinnerte Leuer. Die Brücke konnte zügig gebaut und Anfang November 2011 für den Verkehr freigegeben werden. Damit wurde sie trotz Neuausschreibung und Neuvergabe fünf Monate eher fertig als von der Firma OST Bau zuletzt in Aussicht gestellt. Dass das Gericht nun moniere, die Verwaltung habe sich nicht ausreichend um eine Verständigung mit der Firma OST Bau bemüht, bevor sie ihr gekündigt habe, könne er angesichts der zahlreichen Krisengespräche schon seit Beginn der Baumaßnahme in 2009 nicht nachvollziehen.
Noch nicht entschieden hat das Gericht über die Forderungen der Firma OST Bau gegenüber der Stadt. Diese Ansprüche müssen gegenüber dem Landgericht durch das Unternehmen nachgewiesen werden.
Leuer betonte, dass die mit heutigem Stand von der Stadt veranschlagten beziehungsweise schon verausgabten Kosten für den Brückenneubau in Höhe von 3,7 Millionen Euro ziemlich genau der ursprünglichen Kostenschätzung der Verwaltung entsprechen, bevor sie die Baumaßnahme 2009 erstmals ausgeschrieben hatte. Damals war von der Firma OST Bau dann ein etwa eine Million niedrigeres und damit deutlich preisgünstigeres Angebot als durch die Mitbewerber gemacht worden. Es hatte damals kein Grund bestanden, an der Leistungsfähigkeit der Firma zu zweifeln, daher hatte die Stadt den Auftrag erteilt.
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