Braunschweig. Am heutigen Dienstagmorgen wird vor dem Amtsgericht Braunschweig ein Fall von versuchter sexueller Nötigung verhandelt. Dies berichtet das Amtsgericht Braunschweig in einer Pressemitteilung. Der Angeklagte soll eine damals noch minderjährigen Person mit der Veröffentlichung von Nacktaufnahmen gedroht und dies auch getan haben.
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, in Braunschweig im September 2018 bis zum November 2019 mit einer damals noch jugendlichen Person einen Chatverkehr im Internet geführt zu haben, im Rahmen dessen er Nacktaufnahmen von der minderjährigen Person erhalten habe. Laut Anklage habe er der minderjährigen Person gedroht, kompromittierenden Aufnahmen von ihr an ihr bekannte Personen zu schicken, wenn sie nicht weiterhin sexuelle Handlungen an sich vornehme und dies für ihn filme. Tatsächlich soll er diese Nacktaufnahmen an dritte Personen verschickt haben und auch soll er ihr mit der Anwendung von Gewalt gedroht haben.
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