Braunschweig. Wegen eines sexuellen Übergriffs auf eine zur Tatzeit 19-Jährige muss sich ein heute 34-Jähriger ab April vor dem Landgericht Braunschweig verantworten. Das teilt die Staatsanwaltschaft Braunschweig auf Anfrage mit. Es bestehe sogar der Verdacht, dass es sich bei dem Angeklagten um einen Serientäter handeln könnte, denn auf seinem Handy wurden entsprechende Bilder gefunden. Doch ein diesbezüglicher Zeugenaufruf war ergebnislos verlaufen.
Wie berichtet, hatte die Polizei im August öffentlich nach drei mutmaßlichen Vergewaltigungsopfern gesucht. Die Taten sollen sich hierbei im Zeitraum von September 2021 bis April 2023 ereignet haben. Die unbekannten Frauen sollen den Beschuldigten im Braunschweiger Nachtleben (vornehmlich in Bars, Clubs und Kneipen im Bereich Wallstraße / Friedrich-Wilhelm-Straße) kennengelernt haben. Doch keine der Frauen konnte ausfindig gemacht werden.
Das ist der Vorwurf
Anders sieht es in dem Fall aus, der jetzt zur Anklage geführt hat. Im Juli 2023 soll der 34-Jährige Deutsche eine damals 19-Jährige sexuell missbraucht haben. Konkret wird dem Mann ein sexueller Übergriff unter Ausnutzen der Widerstandsunfähigkeit einer anderen Person in Tateinheit mit der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen vorgeworfen:
Zu der Tat äußert sich die Staatsanwaltschaft ausführlich: Am Samstag, 1. Juli 2023, habe sich der damals 31-jährige Angeklagte in den frühen Morgenstunden in einer Kneipe in der Wallstraße aufgehalten. Dort sei der Mann bereits seit vielen Jahren Stammgast gewesen. Zur selben Zeit war ebenfalls die 19-Jährige, die dort seit dem Frühjahr 2023 gelegentlich als Aushilfskraft arbeitete, als Gast anwesend. Vor dem Hintergrund dieser Beschäftigung sollen sich Täter und Opfer zumindest flüchtig gekannt haben.
Am Tresen eingeschlafen
Die junge Frau soll an diesem Abend und in der Nacht bereits größere Mengen an alkoholischen Getränken konsumiert haben, als sie gegen 3 Uhr in der Kneipe ankam und dort weitertrank. Gegen 11 Uhr sei die Frau aufgrund ihrer erheblichen Alkoholisierung und einsetzenden Übermüdung im Stehen am Tresen eingeschlafen. Hierbei wurde sie zumindest zeitweise durch den am Tresen sitzenden Angeklagten gestützt.
Die verantwortliche Servicekraft der Kneipe habe der 19-Jährigen dann für den Heimweg ein Taxi gerufen. Der nun Angeklagte habe sich bereit erklärt, sie zu begleiten. Im Taxi sei die junge Frau dann eingeschlafen. Der Angeklagte habe den Taxifahrer angewiesen, nicht zur Wohnadresse des Opfers zu fahren, sondern zum Wohnhaus seiner Eltern in der Gartenstadt. Dort angekommen, habe die 19-Jährige zunächst versucht, mit einem weiteren Taxi nach Hause zu kommen, dies sei aber am mangelnden Geld gescheitert. Die stark alkoholisierte Frau sei gegen 12 Uhr in der Wohnung des Angeklagten eingeschlafen.
Zu keiner Einwilligung fähig
Im Anschluss habe der Angeklagte damit begonnen, sich an der jungen Frau sexuell zu vergehen. Laut Staatsanwaltschaft, sei dem Angeklagten bewusst gewesen, dass die Frau sowohl hiermit nicht einverstanden, als auch in Anbetracht ihres körperlichen Zustandes nicht zu einer entsprechenden Einwilligung fähig gewesen sei.
Spätestens gegen 12:30 Uhr habe der Angeklagte damit begonnen, die 19-Jährige zu entkleiden. Er habe sie in den Intimbereichen berührt, um sich sexuell zu erregen. Zugleich fertigte der Mann mit seinem Smartphone von dem Geschehen einzelne Fotos an. Nach geraumer Zeit wachte die Zeugin davon auf, woraufhin der Angeklagte unverzüglich aufhörte. Anschließend sei die völlig konsternierte Frau mit den Worten aufgestanden, dass sie „das nicht will". Sie habe sich angezogen und das Haus verlassen, um mit dem Bus nach Hause zu fahren.
In stationärer Behandlung
In den nachfolgenden Wochen und Monaten habe die junge Frau erheblich unter dem Tatgeschehen gelitten, weshalb sie sich unter anderem über mehrere Wochen in stationärer Behandlung in einer psychosomatischen Klinik begeben habe. Diese seelischen Belastungen der Frau dauerten bis heute an, so die Staatsanwaltschaft.
In dem Verfahren wurde gegen den nicht vorbestraften Angeklagten im August 2025 Anklage vor dem Landgericht Braunschweig erhoben. Zwischenzeitlich hat das Landgericht Braunschweig die Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Der Beginn der Hauptverhandlung ist für den 10. April 2026 vorgesehen. Der Angeklagte befindet sich nicht in Untersuchungshaft.

