Mehr Videoüberwachung - Verwaltung sieht große Hürden

von Robert Braumann


Symbolbild: Robert Braumann
Symbolbild: Robert Braumann | Foto: regionalHeute.de



Braunschweig. Zur nächsten Ratssitzung im Februar wartet die CDU Braunschweig mit einem Vorschlag aus, der aus ihrer Sicht die Sicherheit in der Stadt erhöhen soll. Dazu soll die Videoüberwachung in Braunschweig ausgebaut werden, der Oberbürgermeister soll dies bei der Landesregierung vorantreiben (regionalHeute.de berichtete). Die Verwaltung hat dazu bereits im Vorfeld Stellung genommen und einen Überblick zur aktuellen Lage gegeben.

Momentan würde die Polizeiinspektion Braunschweig im Stadtgebiet an ausgewählten Kriminalitätsbrennpunkten vier Kameras mit dem Zweck der Gefahrenabwehr betreiben. Diese Standorte seien an der Wallstraße, am Sack, am Fritz-Bauer-Platz und am Bohlweg. Es könnten nur Standorte gewählt werden, bei denen die Erfüllung von Aufgaben der Gefahrenabwehr eingehalten wird. Es muss also tatsächlich Anhaltspunkte geben, dass an diesen Stellen Straftaten von erheblicher Bedeutung (z. B. Mord, Vergewaltigung, Brandstiftung) oder Straftaten oder gefährliche Körperverletzung begangen werden. Eine Ausweitung wäre demnach nur möglich, wenn die Polizei Kenntnisse über weitere Kriminalitätsschwerpunkt hätte. "Soweit darüber hinaus eine Änderung der geltenden Rechtsvorschriften angestrebt wird, müsste die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Recht der informationellen Selbstbestimmung berücksichtigt werden", so die Verwaltung.

"Sowohl die Einschätzung der aktuellen Sicherheitslage als auch die Prüfung der Rechtslage können nur durch das Land Niedersachsen selbst erfolgen. Vor diesem Hintergrund wäre es aus Sicht der Verwaltung zielführend, wenn der Antrag dahingehend verändert würde, dass das Land Niedersachsen aufgrund der Vorkommnisse im Bundesgebiet in den letzten Wochen gebeten wird zu prüfen, ob eine Ausweitung der Videoüberwachung die Sicherheitslage verbessern könnte", heißt es weiter.

Der zeitlich begrenzte Einsatz von Videokameras bei Großveranstaltungen wird von der Polizei in besonders gelagerten Ausnahmefällen wie beispielsweise Großdemonstrationen bereits jetzt als ein geeignetes Mittel angesehen, Straftaten vorzubeugen oder solche Delikte aufzuklären. Dies solle zum Beispiel auch im Rahmen des Schoduvel passieren.

Der Rat hat der Vorlage der CDU am Dienstag zugestimmt.


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