Braunschweig. Am 27. September 2016 verstarb ein 31-Jähriger infolge seiner Verletzungen nach einer Messerattacke vom 10. September in einem Kleingartenverein. Der Täter wurde nun vom Landgericht Braunschweig zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Der 35-jährige Täter wurde am heutigen Montag von der Strafkammer des Landgerichts Braunschweig der schweren Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gesprochen - nicht des Totschlags, wie es zuvor in der Anklageschrift hieß. Grund dieser Entscheidung ist der nicht nachweisbare Vorsatz des Mannes. Dieser bliebe weiterhin völlig unklar. „Ein Grund für dieses Urteil war, dass der Tötungsvorsatz nicht deutlich erkennbar war. Auch die spontane Ausführung der Tat, spielte in der Gewichtung eine Rolle", erklärte eine Sprecherin des Landgerichts.
Hintergrund:
Am Samstag, 10. September, hatte sich der 31-jährige Mann mit seiner Familie in einem Garten in der Parzelle 7 aufgehalten. Gegen 22.20 Uhr verabschiedete er sich, um, wie er sagte, einen Freund zu treffen. Kurz danach entdeckte eine Gartennachbarin den Verletzten im Zugangsbereich zur Parzelle 7 und setzte einen Notruf ab. Ein 34-Jähriger hatteihn zuvor mit einem Messer attackiert. Das Motiv des Angreifer ist auch heute noch unklar. Nach einem zweiwöchigemÜberlebenskampf im Klinikum, erlag der 31-Jährige am 27. September seinen Verletzungen.
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