Braunschweig. Der Weg für die Mietpreisbremse ist frei. Das Gesetz wird in der kommenden Sitzungswoche im Deutschen Bundestag verabschiedet. Darüber freute sich auch der Braunschweiger SPD-Landtagsabgeordnete Dr. Christos Pantazis.
Er sagte: "Hunderttausende von Mieterinnen und Mietern werden von den neuen Regelungen profitieren und insbesondere in Großstädten und Ballungszentren wie Braunschweig vor überzogenen Mieterhöhungen geschützt. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist dies ein großer Erfolg, weil damit eines unserer Hauptprojekte aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt wird."
Klage angekündigt
"Auch das Bestellerprinzip im Maklerrecht kommt ohne Ausnahme", erklärte der SPD-Abgeordnete Pantazis weiter. "In Zukunft gilt: Wer den Makler bestellt, der bezahlt ihn auch. Das ist in den allermeisten Fällen der Vermieter. Ein klassisches Prinzip des täglichen Lebens gilt fortan als auch bei der Wohnungssuche.", so Pantazis. Allerdings hat die Maklerbranche hier Wiederstand angekündigt. Es wird wohl zu Klagen gegen das neue Gesetz kommen. "Sobald das Gesetz in Kraft tritt, werden wir eine Verfassungsbeschwerde einreichen", sagte der Präsident des Immobilienverbands IVD, Jens-Ulrich Kießling in einer Pressemitteilung. Zu den Gründen sagte er: "Fälle, in denen der Mieter die Provision zahlt, sind nach der vorgeschlagenen Formulierung des Gesetzes rein theoretischer Natur und praktisch nicht denkbar". Die Konsequenz werde sein, dass Makler keine Aufträge durch Wohnungssuchende mehr annehmen würden. "Das Risiko, dass die Wohnung dem Suchenden nicht zusagt und der Wohnungsvermittler die Wohnung aufgrund der nun vorliegenden Gestattung keinem anderen Interessenten provisionspflichtig anbieten kann, ist für den Vermittler zu hoch", so Kießling. "Davon betroffen sind insbesondere Wohnungssuchende, die von einer Stadt in die andere umziehen. Ein Makler kann ihm keine Wohnung mehr anbieten, die er schon in seinem "Bestand" hat, auch wenn der Wohnungsuchende dafür bezahlen möchte. Das ist praxisfremd und wird den Interessen von Wohnungssuchenden nicht gerecht.", ist sich der IVD-Präsident sicher.
Das Ziel der Bremse?
Die Mietpreisbremse soll dabei helfen, dass Mieten auch für Normalverdiener bezahlbar bleiben. In Zukunft dürfen Mieten bei Neuvermietung in den von den Ländern ausgewiesenen Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten die ortsübliche Vergleichsmiete nur noch höchstens um zehn Prozent übersteigen. So soll ein gerechter Ausgleich zwischen den Interessen von Vermietern und Mietern geschaffen werden. Die Mietpreisbremse gilt im übrigen nicht für Neubauten und bei Erstvermietung nach umfassender Modernisierung. "Wer Geld investiert, soll damit auch weiterhin Geld verdienen können. Aber: Wohnungen sind keine reine Ware. Sie sind das Zuhause von Menschen. Dabei darf es nicht einzig und allein um Profitmaximierung gehen", sagte Pantazis abschließend.
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