Braunschweig. Am Dienstag beginnt vor dem Landgericht Braunschweig der Prozess gegen eine heute 24-Jährige, die vor fünf Jahren daran beteiligt gewesen sein soll, ein männliches Opfer finanziell auszunehmen. Der Tatvorwurf lautet unter anderem schwere räuberische Erpressung, wie das Landgericht in seiner Pressevorschau berichtet.
Die 24-jährige Angeklagte soll als Heranwachsende den Geschädigten über das Internet kennengelernt haben. Es sei am 14. Februar 2021 zu einem ersten Treffen gekommen, wo es gegen Zahlung von 1.000 Euro zu sexuellen Dienstleistungen kommen sollte. Die Angeklagte habe dies ihrem Mitbewohner mitgeteilt. Die beiden hätten sich entschlossen, den Geschädigten unter Ausnutzung seiner Gefühle für die Angeklagte finanziell auszunehmen.
Schulden beim "Onkel"
Entsprechend sei der Mitbewohner, der in einem gesonderten Verfahren angeklagt ist, am besagten 14. Februar bei dem Treffen der Angeklagten mit dem Opfer aufgetaucht. Er habe behauptet, die Angeklagte schulde "seinem Onkel" 3.500 Euro. Demonstrativ habe die Angeklagte dem Mittäter die zuvor vom Geschädigten erhaltenen 1.000 Euro übergeben. Der Mittäter habe dann das Opfer unter anderem mit einem Messer bedroht und ihm vorgespiegelt, dass der Onkel sich jetzt zur Adresse des Geschädigten begebe und ihm dort auflauere.
Das Opfer wurde aufgefordert, die restlichen 2.500 Euro "Schulden" der Angeklagten ebenfalls zu bezahlen. Dem kam der Geschädigte per Überweisung nach. Da sich der angebliche Onkel immer noch nicht zufrieden zeigte, hob das Opfer weitere 500 Euro an einer Tankstelle in bar ab und übergab sie dem Mitbewohner der Angeklagten.
Aus "Zwangsprostitution" befreit
Doch die Lügengeschichte ging weiter. Einige Tage später wurde dem Opfer weisgemacht, die Angeklagte sei eine Zwangsprostituierte des angeblichen Onkels. Er solle sie aus einer Wohnung in Siegen befreien, was das Opfer auch tat. Im folgenden März erschien der Mittäter dann in der Wohnung des Opfers und teilte diesem mit, dass der "Onkel" mit diversen weiteren Männern auf dem Weg sei und der Geschädigte und seine Eltern in Gefahr seien, weil er dem Onkel 8.000 Euro schulde. Der Mittäter selbst habe vorgegeben, eine Schusswaffe dabei zu haben.
Da der Geschädigte den Betrag nicht unmittelbar habe aufbringen können, habe der Mittäter das Fahrzeug des Geschädigten samt Schlüssel und Fahrzeugpapieren als Pfand mitgenommen. In der Folgezeit habe das Opfer einen Kredit aufgenommen, was die Angeklagte dem Mitbewohner mitgeteilt habe. Dieser habe sich beim Geschädigten gemeldet und vorgegeben, das Geld beim Onkel für ihn vorgestreckt zu haben. Gegen Zahlung der 8.000 Euro an ihn, könne er sein Fahrzeug zurückerhalten.
Fahrzeug erst später zurück
Am 20. März 2021 habe sich das Opfer mit dem Mittäter getroffen und das Geld übergeben, ohne das Fahrzeug zurückzuerhalten. Das Fahrzeug habe später von der eingeschalteten Polizei sichergestellt und an den Geschädigten zurückgegeben werden können.
Ein Fortsetzungstermin ist für den 8. April angesetzt.

