Braunschweig. Immer wieder wird der Einsatz sogenannter mobiler Luftreinigungsgeräte diskutiert. Obwohl die Entwicklung in den letzten Monaten respektable Fortschritte gemacht habe, schließe sich die Stadt unter den derzeitigen Rahmenbedingungen der Meinung des Niedersächsischen Landes Gesundheitsamtes (NLGA) und des Deutschen Städtetages (DST) an. Beide Institutionen sehen mobile Luftreinigungsgeräte zurzeit nur als flankierende und auf die Kleinfläche fokussierte Maßnahme im Kampf gegen die Pandemieausbreitung. Entsprechend hat die Stadtverwaltung den Rat informiert.
Die Corona-Pandemie hat die Schulen vor große Herausforderungen gestellt. Trotz der hohen Erwartungshaltung, möglichst schnell wieder zum normalen Schulunterricht zurückzukehren, steht die Gesundheit der Schüler und der Lehrkräfte an erster Stelle. Wie viele andere Kommunen auch, arbeitet die Stadt Braunschweig intensiv an Lösungen für eine sichere Lernumgebung. Sie steht dabei in engem Kontakt mit anderen Städten, Gemeinden sowie wissenschaftlichen Instituten, teilte die Stadtverwaltung weiter mit.
Ein Einsatz in großflächigen Klassenräumen sei durch den fehlenden Wirksamkeitsnachweis höchst umstritten. Denn ein umluftbasiertes Verfahren, das gebrauchte Luft wiederverwendet und ggf. noch filtert, kann die bisherigen Ansätze, die auf Frischluftzufuhr basieren, nicht ersetzen. "Mobile Luftreiniger sind auf keinen Fall ein Ersatz für eine sauerstoffreiche Frischluftzufuhr und reduzieren auch nicht den CO2-Gehalt der Raumluft", betont Holger Herlitschke, Dezernent für Umwelt, Stadtgrün, Sport und Hochbau. "Ihr Einsatz sollte niemals als Rechtfertigung für eine Reduzierung der natürlichen Belüftung und damit verbunden Frischluftzufuhr verwendet werden. Bisher sind keine wissenschaftlich relevanten Studien bekannt, die über einen theoretisch ableitbaren Nutzen hinaus den praktischen, realen infektionshygienischen Zusatz-Nutzen durch den Einsatz von mobilen Luftreinigern unter realen Alltags-Bedingungen in Schulen ausreichend wissenschaftlich belegen."
Auch weiterhin gilt für die Wirksamkeit in der Fläche die Regel Abstand, Hygiene, Atemmaske + Lüften (AHA+L). Es wird empfohlen die Lüftungsintervalle nach der 20-5-20-Regel (also rund zur Hälfte einer Unterrichtsstunde für zirka fünf Minuten lüften, angepasst auf örtliche Raumverhältnisse) anzuwenden. Als Orientierungshilfe zum richtigen Lüften hat die Stadt Braunschweig CO2-Ampeln für die Schulen angeschafft.
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