Modell zur Ausnüchterung in Polizeigewahrsam: Linke beantragt Nichtbeteiligung der Stadt

Die Linksfraktion lehnt eine Beteiligung der Stadt an einem solchen Pilotmodell ab.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Braunschweig. Am heutigen Dienstag wurde ein zweijähriges Pilotmodell zur Ausnüchterung von stark alkoholisierten Menschen in Polizeigewahrsam von der Stadt Braunschweig, der Polizei, dem Leiter der Feuerwehr Braunschweig und dem Klinikum Braunschweig bei einem Pressetermin vorgestellt. Wir hatten bereits in der letzten Woche über dieses Projekt berichtet. Diesen Bericht nahm die Linksfraktion im Rat der Stadt Braunschweig zum Anlass, um einen Antrag an den Rat zu stellen, dass sich die Stadt nicht an einem solchen Projekt beteilige. Dies berichtet die Linksfraktion in einer Pressemitteilung.


"Durch die Einführung des Modells steigt das Risiko, dass Hilfe zu spät oder gar nicht gerufen wird. Wer würde für sich oder für einen Freund oder Bekannten noch Hilfe rufen, wenn dieser zu viel Alkohol getrunken hat? Schließlich besteht mit dem Modell das Risiko, dass derjenige im polizeilichen Gewahrsam landet und dafür auch noch bezahlen muss?

Menschen, die kein Verbrechen begangen haben, sollen in einer Zelle landen, und die Polizei, die nach eigenen Angaben an der Kapazitätsgrenze oder darüber hinaus belastet ist, soll eine weitere Aufgabe erhalten.

Ein solches Vorgehen lehnen wir ab", so Linken-Fraktionsvorsitzender Udo Sommerfeld.

In ihrem Antrag stellt die Fraktion den Sachverhalt folgendermaßen vor:



"Nach einem Bericht der Online-Zeitung "regionalHeute.de" soll es die Absicht geben, dass sich die Stadt Braunschweig an einem zweijährigen Pilotprojekt zur grundsätzlichen Unterbringung von stark alkoholisierten Personen im Polizeigewahrsam beteiligt. Diese Absicht soll bei einem Pressetermin am heutigen Tag vom Leiter der Braunschweiger Feuerwehr veröffentlicht werden.

Derzeit soll es so sein, dass Menschen, die aufgrund von starker Alkoholisierung Hilfe benötigten, überwiegend ins Krankenhaus eingeliefert werden und dort dann zur Ausnüchterung bleiben. Künftig soll hier stärker differenziert werden, sodass nur diejenigen im Krankenhaus behandelt werden, die auch eine medizinische Therapie benötigen. Personen, die lediglich ausnüchtern müssen, sollen dies zukünftig unter ärztlicher Überwachung im Polizeigewahrsam tun.

Wenn Menschen damit rechnen müssen, dass sie inhaftiert werden, dann wird die Wahrscheinlichkeit geringer, dass sie ihre Hilfebedürftigkeit überhaupt äußern. Hinzu kommt, dass übermäßiger Alkoholkonsum eine Krankheit ist bzw. maximal ein fahrlässiges Handeln zum eigenen Nachteil darstellt. Die Gleichsetzung mit Straftätern ist abzulehnen. Bemerkenswert ist auch, dass immer argumentiert wird, dass sich die Polizei aus Bereichen der inneren Sicherheit zurückziehen muss, weil Kapazitäten fehlen. Hier würde die Polizei eine zusätzliche Aufgabe übernehmen, für die sie zudem erheblich schlechter qualifiziert ist als die Krankenhäuser. Dass die Polizei in der Lage sein soll zu beurteilen, welche alkoholisierten Personen eine Therapie benötigen und dies in gleicher Qualität wie die Krankenhäuser erbringen kann, ist abwegig."


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