Berlin. Die Bundesnetzagentur hat am Montag die Vorschriften zur Vergabe der 5G-Mobilfunkfrequenzen festgelegt. Im Vorfeld der Entscheidung hatte sich der Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller zusammen mit den Abgeordneten Axel Knoerig, Peter Bleser, Astrid Grotelüschen und Stefan Rouenhoff für eine faire, flächendeckende und fortschrittliche Mobilfunkversorgung eingesetzt. Das teilt Carsten Müller mit.
Zum nunmehr erzielten Kompromiss erklärt Carsten Müller:
„Im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf hat die Bundesnetzagentur wichtige Verbesserungen in die Frequenzbedingungen aufgenommen. So hat sie unter anderem die Aufnahme aller Landes- und Staatsstraßen sowie aller Bahnstrecken und der wichtigsten Wasserwege ergänzt.
Dennoch besteht für eine wirklich flächendeckende Versorgung in Deutschland weiter Handlungsbedarf. Kritisch bei den 5G-Vergabebedingungen ist vor allem die Anrechnungsregelung, die für alle Verkehrswege abgesehen von den Bundesautobahnen gelten soll: Damit werden alle Netzbetreiber aus der Versorgungspflicht entlassen, sobald einer von ihnen eine bestimmte Straße ausbaut. Hier droht ein Mobilfunk-Flickenteppich gerade im ländlichen Raum. Das Telekommunikationsgesetz muss deshalb zügig geändert werden, um lokales Roaming verbindlich zu machen und allen Beteiligten Rechtssicherheit für die 5G-Frequenzauktion im Frühjahr 2019 zu geben. Die Gesetzesänderung muss auch gleichzeitig einen höheren Bußgeldrahmen und mehr Transparenz bei der Netzabdeckung beinhalten.
Unabhängig von der bevorstehenden 5G-Frequenzauktion wird ein umfassendes Gesamtkonzept für den Mobilfunkausbau unter Einbindung der Bundesregierung, der Bundesnetzagentur und des Bundestages benötigt. Dieses sollte bis Mitte 2019 vorliegen. Neben 5G in der Fläche müssen auch die Sprachtelefonie, 3G und 4G schnellstmöglich flächendeckend verfügbar sein. In all diesen Bereichen brauchen wir ein kontinuierliches Monitoring, was den jeweiligen Ausbaustatus und die Fortschritte angeht. Diese Vorgehensweise hat der Beirat der Bundesnetzagentur am Montag in einem entsprechenden Beschluss festgelegt.
Wichtig für Unternehmen: Sie können künftig auch Frequenzen für lokale Netze beantragen. Der Mittelstand, bekanntlich größter Arbeitgeber in Deutschland, ist vor allem in den ländlichen Regionen angesiedelt. Damit die kleinen und mittleren Unternehmen wettbewerbsfähig bleiben können, brauchen wir über die Möglichkeit lokaler Frequenzen hinaus eine gleichwertige 5G-Versorgung auch auf dem Land. Denn nur mit dieser neuen Technologie sind innovative Dienste, Industrie 4.0 und das Internet der Dinge überhaupt möglich.“
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