Braunschweig. Wie berichtet, wurde Anfang September ein Insolvenzeröffnungsverfahren über das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) der Stiftung Herzogin Elisabeth Hospital eingeleitet. Über den aktuellen Stand des Verfahrens und die Zukunft der einzelnen Fachbereiche berichtet die Stiftung nun in einer Pressemitteilung.
Das MVZ beschäftige insgesamt sieben Ärzte in den Bereichen hausärztliche Versorgung, Rheumatologie, Chirurgie und Orthopädie, die von 25 Mitarbeitern in der Administration unterstützt werden. Die Geschäftsführung des MVZ HEH Braunschweig, Bianca Wessels, habe im Oktober einen Sanierungsprozess angestoßen. Die vom Amtsgericht Braunschweig beauftragte vorläufige Insolvenzverwalterin Karina Schwarz hatte gemeinsam mit der Geschäftsführung eine Gesamtsanierung zunächst bis zum 30. November 2025 zu prüfen.
Nicht alle Fachbereiche haben Zukunft
Der Geschäftsbetrieb des MVZ werde für alle Fachbereiche nun bis zum 31. Dezember 2025 fortgeführt. Gleichwohl stehe einer Gesamtsanierung über den 1. Januar 2026 hinaus unter anderem die Kündigung zweier Ärzte entgegen. Der Geschäftsführerin sei es unter Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin trotzdem gelungen, einen Übergang des orthopädischen und chirurgischen Bereiches mit drei Ärzten auf einen neuen Rechtsträger an einem anderen Standort nahtlos zum 1. Januar zu verhandeln.
Die entsprechenden Anträge seien bei der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) gestellt und würden in der Ausschusssitzung im November geprüft. Über den neuen Standort und die entsprechenden Übergangsregelungen werden alle betroffenen Patienten dann unverzüglich informiert.
Abstimmung mit der KVN
Auch für den rheumatologischen Bereich gebe es Übernahmeinteressenten. Hier bestehe eine enge formelle Abstimmung mit der KVN, um eine weitestgehend kontinuierliche Versorgung der Patienten möglich machen zu können.
Die hausärztliche Versorgung könn3 ab dem 1.Januar nicht aufrechterhalten werden. Die beiden in diesem Bereich tätigen Ärzte haben sich umorientiert und werden ihre Tätigkeit in nahegelegenen Praxen fortsetzen.

