Nach Niklas: Welche Versicherung zahlt was?

von Thorsten Raedlein




Braunschweig. Nachdem Orkan Niklas erst die Rettungskräfte in Atem gehalten hat, sorgt er nun bei den Versicherern für stürmische Zeiten. Hier laufen derzeit die Telefone heiß. Über 1.700 Schäden wurden bisher gemeldet

Abgedeckte Dächer, umstürzte Bäume, beschädigte Häuser und Autos, die Liste der Sturmschäden ist nach diesem Unwetter lang. Doch wer zahlt eigentlich bei Sturmschäden? BraunschweigHeute.de sprach mit Dirk Mannebach, Geschäftsführer der Döhler Hosse Stelzer Versicherungsmakler aus dem Haus der Versicherungen in Braunschweig.

Bei Sturmschäden gibt es keine Versicherung, die für alles einspringt. Wer zahlt, hängt vom Einzelfall und von der Ursache ab. So greift entweder die Wohngebäude-, die Kfz-Kasko-, die Haftpflicht- oder die Hausratversicherung. Sobald mindestens Windstärke acht, beziehungsweise eine Windgeschwindigkeit von 62 km/h vorliegt, bieten die meisten Versicherer erst vollen Versicherungsschutz.

Bei einer Wohngebäudeversicherung muss Sturm jedoch explizit versichert sein, was allerdings auf die meisten Verträge zutrifft. Sturmschäden an der Wohnungseinrichtung sind durch die Hausratversicherung abgedeckt. Wer allerdings Fenster oder Türen offen lässt, handelt fahrlässig und geht leer aus. Fällt ein morscher Baum auf Nachbars Grundstück, greift die private Haftpflichtversicherung des Eigentümers. Die zahlt auch, wenn herab fallende Ziegel Passanten verletzen. Fällt ein solcher Ziegel, ein Ast oder Baum jedoch auf ein parkendes Auto, muss auch die Kaskoversicherung des Halters zahlen. Dies gilt auch für Schäden durch Hagelkörner. Eine Zurückstufung in der Schadenfreiheitsklasse erfolgt dabei nicht.

Weil es sich bei Sturmschäden um eine höhere Gewalt handelt, bekommt der Kunde seinen Schaden auf jeden Fall erstattet, beispielsweise auch bei einem durch die Luft gewirbelten Weihnachtsbaum, der an der Straße zur Abholung gelegen hat und einen Schaden an einem parkenden Auto verursacht hat. Anhand von Daten des Deutschen Wetterdienstes wird bei einer Schadensmeldung überprüft, ob es zum besagten Zeitpunkt einen Sturm gegeben hat.

Wichtig: Informieren Sie so schnell wie möglich Ihren Versicherer, damit der den Schaden aufnehmen und die Regulierung einleiten kann. Wer den Schaden zu spät meldet, riskiert seinen Versicherungsschutz. Machen Sie Fotos, bevor Sie mit den Aufräumarbeiten beginnen. Verändern Sie nichts, was die Feststellung des Schadens erschweren könnte. Nur Gefahrenquellen dürfen beseitigt werden. Erstellen Sie eine Schadensliste.


mehr News aus Braunschweig


Themen zu diesem Artikel


Wetter