Braunschweig. In der Nacht zum 19. August 2018 kam es in der Braunschweiger Innenstadt zu einer Auseinandersetzung zwischen mehreren Beteiligten. In Folge der Streitigkeiten wurde ein damals 32-Jähriger so schwer am Kopf verletzt, dass er bis heute unter den Folgen leidet. In der kommenden Woche beginnt der Prozess gegen zwei Männer, denen schwerere Körperverletzung vorgeworfen wird.
Wie das Amtsgericht Braunschweig mitteilt, sind bei dem Prozess, der am 30. September vor dem Schöffengericht verhandelt wird, acht Zeugen, ein Sachverständiger sowie ein Nebenkläger geladen.
Den beiden Angeklagten wird schwere Körperverletzung zur Last gelegt. Am Bankplatz geriet in besagter Nacht gegen 2.25 Uhr der 32-Jährige, der sich damals in Begleitung von zwei Frauen befand, mit drei Personen in Streit. Wie die Polizei damals berichtete, soll eine Person aus dieser Gruppe die Frauen im Alter von 27 und 37 Jahren beleidigt haben. Das spätere Opfer habe daraufhin eine Eisenstange genommen und sei damit auf das Trio losgegangen. Ein 22-Jähriger aus dieser Gruppe soll dem Mann dann einen Faustschlag versetzt haben, so dass dieser k.o. ging und mit dem Kopf auf das Pflaster schlug. Der Schläger sei daraufhin sofort vom Tatort geflohen.
Mit lebensgefährlichen Verletzungen ins Krankenhaus
Eine zufällig vorbeifahrende Streife habe sofort erste Hilfe bei dem verletzten 32-Jährigen geleistet, der mit lebensgefährlichen Verletzungen ins Krankenhaus kam. Im Zuge der Sachverhaltsaufnahme sei festgestellt worden, dass ein 25-Jähriger, der sich in dem Trio befunden hatte, durch einen Schlag einen Zahn verloren hatte und zwei weitere stark beschädigt wurden. Der 22-jährige Beschuldigte zu dem Faustschlag konnte im Laufe des Sonntagvormittag vorläufig festgenommen werden, wurde aber am folgenden Montag wieder auf freien Fuß gesetzt.
Wie das Amtsgericht mitteilt, habe der 32-Jährige damals so schwere Verletzungen erlitten, dass er nur durch eine Notoperation gerettet werden konnte und bis heute an den Folgen leidet. Der Mann soll aufgrund der starken Verletzung zu 100 Prozent behindert und ein dauerhafter Pflegefall sein. Auf Nachfrage von regionalHeute.de erklärt Dr. Robin Sühle, Pressesprecher des Amtsgerichts, dass hier ein Strafmaß von ein bis zehn Jahren möglich sei. Man müsse aber jeden Fall individuell behandeln und alle Faktoren berücksichtigen. Seiner Kenntnis nach, sei bei dem Vorfall auch Alkohol im Spiel gewesen, so dass man auch dies berücksichtigen müsse.
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