Nach Streit im Vollrausch: Mit dem Küchenmesser die Kehle aufgeschnitten

Ein 35-Jähriger muss sich wegen versuchten Mordes vor Gericht verantworten.

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Symbolbild | Foto: Alexander Panknin

Braunschweig. Ab dem morgigen Mittwoch muss sich ein 35-Jähriger vor dem Braunschweiger Landgericht verantworten, dem versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen wird. Er soll am 9. Januar dieses Jahres in Braunschweig einem Bekannten die Kehle aufgeschnitten haben.


Der derzeit in Untersuchungshaft sitzende Angeklagten soll sich an diesem Tag mit seiner Freundin in die Wohnung des späteren Geschädigten begeben haben, wo gemeinsam alkoholische Getränke konsumiert worden seien. Die Freundin sei später nach Hause gegangen. Der Angeklagte und der Geschädigte sollen weitere alkoholische Getränke konsumiert und Cannabis geraucht haben. Schließlich sei es zwischen den beiden zum Streit gekommen, weil der Geschädigte gegenüber dem Angeklagten behauptet hatte, vor wenigen Wochen mit dessen Freundin geschlafen zu haben. Der Streit sei heftig gewesen, habe sich aber wieder beruhigt und die beiden Anwesenden sich scheinbar wieder vertragen.

„So wird gefickt!“


Der Angeklagte habe vorgegeben noch ein wenig aufräumen und dann gehen zu wollen. Dabei hebe er aber bereits zu diesem Zeitpunkt beschlossen, den Geschädigten zu töten, weil er davon ausging, dass dieser mit seiner Freundin geschlafen habe. Das Opfer sei auf einem Sessel im Wohnzimmer eingeschlafen und dadurch erwacht, dass ihm ein Schnitt am Hals zugefügt worden sei. Infolgedessen habe er die Augen geöffnet und den Angeklagten mit einem großen Küchenmesser über sich gesehen. Dieser habe geäußert „So wird gefickt!“. Der Geschädigte sei aufgesprungen und habe dem Angeklagten einen heftigen Faustschlag ins Gesicht versetzt, um zu verhindern, dass dieser weiter auf ihn einsteche. Er habe den Angeklagten auf die Nase getroffen, woraufhin dieser zurückgewichen sei. Dadurch sei es dem Verletzten gelungen, aus der Wohnung auf die Straße zu flüchten und dort Hilfe zu erhalten.

Das Opfer habe einen klaffenden, horizontal geführten, etwa 10 bis 15 Zentimeter langen und 2 bis 3 Zentimeter tiefen Schnitt im Halsbereich erlitten. Der Schnitt wurde beginnend vom Kehlkopf in Richtung des rechten Ohres geführt, habe die Halsschlagader aber um wenige Millimeter verfehlt, weswegen der Geschädigte durch die umgehende medizinische Versorgung überlebte. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass zum Tatzeitpunkt infolge einer akuten Mischintoxikation von Alkohol, Amphetaminen und Cannabis die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten möglicherweise erheblich eingeschränkt gewesen sei. Es wurde unter anderem die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt beantragt.

Weitere Körperverletzung im Dezember


Bereits in einer Nacht im Dezember 2020 soll es zu einem Streit zwischen dem Angeklagten und einer Bekannten gekommen sein, der in kleinere, gegenseitige Handgreiflichkeiten übergegangen sei. Plötzlich habe der Angeklagte einen Schraubenzieher in der Hand gehabt und hinter das linke Ohr der Geschädigten gestochen, sodass dort eine kleine blutende Wunde entstanden sei.

Fortsetzungstermine sind für den 27., 28. und 29. Juli sowie 16. August vorgesehen.


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