Neue Hundefreilauffläche am Madamenweg ist eröffnet

Auf Grundlage eines Beschlusses des Grünflächenausschusses werden die Hundefreilaufflächen vorerst temporär eingerichtet. Nach zwei Jahren soll ein Resümee gezogen und den politischen Gremien hierzu berichtet werden.

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(Symbolbild) | Foto: pixabay

Braunschweig. Die Stadt hat über das Stadtgebiet verteilt drei Hundefreilaufflächen ausgewiesen, auf denen ganzjährig Hunde ohne Leine laufen dürfen. Neben dem seit Jahren dafür bekannten Bereich des Nußbergs wurde nun eine weitere Fläche am Madamenweg fertiggestellt und kann ab sofort genutzt werden. Die Grünfläche befindet sich am Madamenweg/Dorntriftweg östlich der städtischen Sportanlage Madamenweg 70. Hierüber informiert die Stadt Braunschweig in einer Pressemitteilung.


An der Fläche am Madamenweg wurde ein bereits vorhandener Zaun ergänzt, sodass sie nun komplett eingefriedet ist. Das Eingangstor befindet sich in Richtung Madamenweg. Bänke und Abfallbehälter sind vorhanden. Die Aufstellung einer Hundestation ist geplant.
Mit einer Größe von rund 5.000 Quadratmetern bietet die Hundefreilauffläche ausreichend Platz, um den Hunden einerseits soziale Kontakte, aber auch ausreichend Distanz zu ermöglichen und sie gefahrlos ohne Leine laufen zu lassen. Um Naturschutzkonflikten vorzubeugen und einen für die Hunde sowie für Hundehalterinnen und Hundehalter angenehmen Freiraum vorzuhalten, wird die Fläche viermal jährlich gemäht werden.

Auf Grundlage eines Beschlusses des Grünflächenausschusses werden die Hundefreilaufflächen vorerst temporär eingerichtet. Nach zwei Jahren soll ein Resümee gezogen und den politischen Gremien hierzu berichtet werden. Bereits seit einigen Jahren wurde der Wunsch nach Hundefreilaufzonen verstärkt an die Verwaltung herangetragen. Begründet wurde der Wunsch insbesondere von Hundehalterinnen und Hundehaltern mit der Anleinpflicht innerhalb der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit, die außerhalb der Hundefreilaufflächen in der freien Landschaft vom 1. April bis zum 15. Juli gilt.

Interessenkonflikte beseitigen


Darüber hinaus gibt es auch immer wieder Beschwerden von Nicht-Hundehalterinnen und -haltern, die sich von frei laufenden Hunden gestört oder bedroht fühlen. Mit der Ausweisung der Hundefreilauffläche soll dieser Interessenkonflikt ausgeglichen werden. Die Ausweisung als Hundefreilauffläche sowie die Einfriedung dieser Zonen entlässt die Hundeführerinnen und Hundeführer nicht aus ihrer Verantwortung für die Hunde. So sind diese auch weiterhin für die Beseitigung der anfallenden Hinterlassenschaften verantwortlich. Dafür notwendige Tüten sollte jeder Hundehalter selbst mitführen. Es besteht keine Verpflichtung der Stadt, die Hundestationen jederzeit mit Hundetüten gefüllt vorzuhalten.

Rücksichtnahme ist alles


Weiterhin ist insbesondere das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden in der jeweils gültigen Fassung verbindlich. Dort ist zum Beispiel geregelt, dass Hunde so zu halten und zu führen sind, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen. Diese maßgeblichen Regelungen werden durch die Einrichtungen von Hundefreilaufflächen nicht außer Kraft gesetzt und sind weiterhin zu beachten. Die Verwaltung bittet alle Hundehalterinnen und Hundehalter, die die Hundefreilaufflächen nutzen, aufeinander Rücksicht zu nehmen und die geltenden Regeln einzuhalten.


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