Braunschweig. Die Verwaltung hat den Ratsgremien den qualifizierten Mietspiegel von Braunschweig 2018 für nicht preisgebundenen Wohnraum vorgelegt. Am 4. September entscheidet der Rat der Stadt über seine Anerkennung. Danach tritt der Mietspiegel nach Angaben der Stadt inkraft.
Stadtbaurat Heinz-Georg Leuer: "Es ist gut, dass wir mit dem neuen Mietspiegel Mietern und Vermietern weiterhin eine klare Orientierung geben mit aktuellen, belastbaren Mietwerten. Der Mietspiegel dient als Grundlage für die faire und marktgerechte Anpassung von Mieten in den kommenden Jahren. Dass der Mietspiegel mittels eines stimmigen Verfahrens erstellt wurde, haben alle wichtigen Akteure des Braunschweiger Wohnungsmarktes anerkannt. Dadurch können wir jetzt wieder Kontinuität am Mietmarkt schaffen und aktuelle Mietwerte zugrunde legen."
Der Mietspiegel von Braunschweig 2018 wurde auf der Grundlage einer repräsentativen Stichprobe nicht preisgebundener Wohnungen im Bereich der Stadt Braunschweig erstellt. Er basiert auf Daten, die im Zeitraum von Dezember 2017 bis Januar 2018 bei 18.000 mietspiegelrelevanten Haushalten eigens zum Zwecke der Mietspiegelerstellung erhoben wurden.
Durchschnittsmiete beträgt 5,95 Euro pro Quadratmeter
Die Durchschnittsmiete in Braunschweig beträgt demnach 5,95 Euro pro Quadratmeter. Bei der Neuerhebung zum Mietspiegel 2014 lag die Durchschnittsmiete bei 5,59 Euro pro Quadratmeter. Die Erhöhung von 6,4 Prozent gegenüber 2014 ist nach Einschätzung der Gutachter nachvollziehbar. Beim Mietspiegel 2016 war eine Erhöhung mit dem Lebenshaltungskostenindex von ein Prozent zum Mietspiegel 2014 erfolgt.
Die Haushalte wurden zufällig ausgewählt, die Daten mit Hilfe eines standardisierten Fragebogens erhoben. Es wurde eine schriftliche Befragung von Vermietern und Mietern durchgeführt. Der Mietspiegel wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen mit Hilfe der Regressionsmethode errechnet.
Der Verein Haus + Grund Braunschweig hat den Mietspiegel nicht anerkannt. In einem Gespräch zwischen Stadtverwaltung und Vertretern von Haus + Grund wurde seitens des Vereins die Durchführung der Mietspiegelerhebung und -auswertung nicht beanstandet. Ausdrücklich wurde die korrekte Durchführung bestätigt. Der Verein ist mit den Ergebnissen nicht zufrieden, jedoch wurde eingeräumt, dass eine rechtssichere Veränderung der nach wissenschaftlichen Standards erhobenen Ergebnisse nicht möglich ist. Aufgrund der gutachterlich bestätigten Ergebnisse und der Zustimmung der anderen beteiligten Akteure der Wohnungswirtschaft empfiehlt die Verwaltung den Ratsgremien auch ohne die Zustimmung des Vereins Haus + Grund die Anerkennung des Mietspiegels 2018.
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