Braunschweig. Offenbar ist die Bereitschaft der Anlieger in der Braunschweiger Innenstadt, in der Weihnachtszeit die eigene Immobile festlich zu beleuchten, in den letzten Jahren zurückgegangen. Die Stadt will darauf reagieren und hat eine Richtlinie zur „Förderung für Weihnachts-/Winterbeleuchtung in der Braunschweiger Innenstadt“ aufgestellt. Diese soll am Dienstag im Wirtschaftsausschuss beraten werden. Die Entscheidung trifft der Verwaltungsausschuss.
Seit Jahren würden die Braunschweig Stadtmarketing GmbH und der Arbeitsausschuss Innenstadt Braunschweig e. V. (AAI) eine sinkende Beteiligung an gemeinsamen Weihnachtsbeleuchtungen in der Innenstadt durch die Anlieger feststellen. 2021 sei die Beteiligung an der Weihnachtsbeleuchtung, vermutlich verstärkt durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie und weiteren Leerstände in der Innenstadt, nochmals geringer ausgefallen als in den Jahren zuvor.
Im öffentlichen Interesse
Das sich für die Besucher aus der Region und die Einwohner der Stadt ergebende Bild der letzten Jahre habe sich gerade in der dunkleren Jahreszeit in einigen Bereichen der Innenstadt verschlechtert und stehe dem Ziel des 2020 initiierten Innenstadtdialogs, zur Sicherung der Attraktivität und Erhöhung der Aufenthaltsqualität, entgegen, so die Einschätzung der Stadt. Da eine umfangreiche und attraktive Weihnachtsbeleuchtung der Hauptlagen und –plätze im öffentlichen Interesse liege, wolle man nun selbst aktiv werden.
Die Verwaltung schlägt daher ein Förderprogramm für die Braunschweiger Innenstadt vor, das nun beschlossen werden soll. Dieses soll den eigenverantwortlichen Ausbau der Weihnachtsbeleuchtung in und an Gebäuden und Geschäften in der dunkleren Jahreszeit fördern und zur Erhöhung der Attraktivität und Aufenthaltsqualität der Innenstadt beitragen. Geplant sei die anteilige Förderung einmaliger Investitionskosten der Unternehmen oder Mieter. Die Förderung soll zu einer Quote in Höhe von maximal 50 Prozent erfolgen und werde an einen verpflichtenden Nutzungszeitraum von zwei Jahren (Winter-/Weihnachtszeit 2022 und 2023) sowie die Anschaffung energieeffizienter Beleuchtung gekoppelt. Die Förderung soll je Unternehmen maximal 5.000 Euro betragen. Es ist vorgesehen, Mittel in einer Gesamthöhe von bis zu 50.000 Euro für das Förderprogramm zur Verfügung zu stellen.
Ergebnisse sollen überprüft werden
Die Richtlinie soll eine Geltungsdauer bis zum Ende des Jahres 2023 haben. Anträge könnten bis zum 30. September 2022 gestellt werden. Die Befristung verfolge das Ziel festzustellen, ob der Einsatz städtischer Mittel auch nachhaltig im Sinne einer Attraktivitätssteigerung der Innenstadt hinwirkt. Insbesondere, ob die Unternehmen bereit sind, geförderte Investitionen zu tätigen und die Beleuchtung für die Jahre 2022 und 2023 zu betreiben. Anfang 2024 soll eine Evaluation hinsichtlich der Wirkung des Förderprogramms erfolgen.
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