Stadt verlängert Mietzuschuss für Neueröffnungen in der Innenstadt

Neue Geschäfte in der Innenstadt werden weiterhin mit bis zu 7.500 Euro gefördert.

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Symbolfoto | Foto: pixabay (Public Domain)

Braunschweig. Die Stadt Braunschweig verlängert den Mietzuschuss für die Eröffnung inhabergeführter Einzelhandelsgeschäfte in der Braunschweiger Innenstadt bis Ende 2023. Das hat Wirtschaftsdezernent Gerold Leppa jetzt dem Wirtschaftsausschuss mitgeteilt.



Wie die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung erklärt, hatte die Stadt mit dem Mietzuschuss im Oktober 2021 ihren Existenzgründungsfonds erweitert, um als Beitrag zum Innenstadtdialog die Ansiedlung neuer Einzelhandelsangebote in der Innenstadt zu fördern. Nachdem zunächst eine Testphase bis Ende Juni 2022 beschlossen worden war, soll die Erweiterung der Richtlinie nun vorläufig bis Ende nächsten Jahres aufrechterhalten werden. Bislang wurde das Angebot lediglich einmal in Anspruch genommen. Aus dem Fonds werden bis zu sechs Monate lang 50 Prozent der Nettokaltmiete übernommen. Die maximale Fördersumme beträgt 7.500 Euro, also 1.250 Euro pro Monat.

Förderung verlängert


"Angesichts der bis ins Jahr 2022 reichenden pandemiebedingten Einschränkungen für den Einzelhandel und der aktuellen Herausforderungen für Wirtschaft und Verbraucher insgesamt ist eine abschließende Evaluierung des Angebots zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sinnvoll", so Leppa. Die Unsicherheiten für Händlerinnen und Händler seien bis ins Frühjahr hinein groß gewesen. "Der Einzelhandel ist durch die Folgen von Krieg und Sanktionen direkt mit neuen Schwierigkeiten konfrontiert. Daher wollen wir unser Angebot weiterhin aufrechterhalten, um engagierte Gründerinnen und Gründer in der Braunschweiger Innenstadt in den ersten Monaten nach der Geschäftseröffnung zu unterstützen", so Leppa.


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