NO-Schläger: Staatsanwaltschaft legt Berufung ein

von Jonas Walter


Nun geht der Fall des NO-Schlägers vor dem Landgericht weiter. Symbolfoto: Anke Donner
Nun geht der Fall des NO-Schlägers vor dem Landgericht weiter. Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Dontscheff

Braunschweig. Es gibt Neues im Fall des sogenannten NO-Schlägers. Im Juni vergangenen Jahres soll der 25-Jährige im Ortsteil Braunschweig-Lehndorf drei ihm aus früheren Auseinandersetzungen bekannte Männer beleidigt und anschließend mit 400 bis 600 Gramm schweren Steinen beworfen haben. Nun geht es vor Gericht weiter.


Das Amtsgericht Braunschweig hatte den NO-Schläger im Dezember 2016 zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Seit dem nun zur Anklage kommenden Vorfall im Juni sitzt er in Untersuchungshaft.

Jetzt hat die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Amtsgerichts Berufung eingelegt, berichtet Erste Staatsanwältin Julia Meyer gegenüber regionalHeute.de. Das Ziel der Berufung sei eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung.

Die Hauptverhandlung vor der Berufungskammer findet im Februar am Landgericht statt.

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