Nur noch eingeschränkte Maskenpflicht in den Schlossarkaden

Außerhalb der Geschäfte und der gastronomischen Betriebe kann auf einen Mund-Nasen-Schutz verzichtet werden.

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Die winterkunstzeit fand noch kurz vor der Corona-Pandemie statt. Archivbild
Die winterkunstzeit fand noch kurz vor der Corona-Pandemie statt. Archivbild | Foto: Kathrin Kühn

Braunschweig. Bereits vor Monaten wurde die Maskenpflicht im Einkaufscenter Schlossarkaden gelockert. "Beim Betreten des Centers muss keine Maske getragen werden, auch in der Ladenstraße ist eine Maskenpflicht nicht vorgeschrieben. Beim Eintritt in die Shops ist das Tragen der Masken jedoch Pflicht", heißt es in einem Corona-Update auf der Homepage der Schlossarkaden. Das Center-Management bestätigt dies auf Anfrage.


"Diese Bestimmung wurde mit der niedersächsischen Verordnung mit Gültigkeit vom 11. Mai 2020 festgelegt", berichtet Center-Managerin Katrin Brangs. Die Maskenpflicht gelte seit dem nur noch in den Geschäften und den gastronomischen Einrichtungen des Centers.

Auf der Homepage des Einkaufscenters wird aber weiterhin das Tragen einer Maske über Mund und Nase im gesamten Schloss empfohlen. Auch auf die Einhaltung des Kontaktverbotes wird verwiesen.


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