Öffentliche Obstbäume - Hier darf geerntet werden

Doch wie erkennt man die „Erntebäume“? Hier könnte es bald Abhilfe geben.

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Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Braunschweig. Die Stadt Braunschweig hat in den letzten Jahren zahlreiche Streuobstwiesen eingerichtet und auch einzelne Obstbäume gepflanzt. Allerdings ist es nicht ersichtlich, dass diese der Stadt gehören und somit im Regelfall auch frei beerntet werden dürfen, bemängelt die CDU-Fraktion im Rat der Stadt. Daher habe man einen Antrag gestellt, der dies ändern soll. Darüber berät erstmals der Umwelt- und Grünflächenausschuss am heutigen Dienstag.



Die Verwaltung werde gebeten, ausgewählte stadteigene Obstbäume, Obststräucher und Obstbaumwiesen mit entsprechender Beschriftung und einer interaktiven Standort-Karte als „Erntebäume“ zu kennzeichnen, heißt es im Antrag, der später auch im Verwaltungsausschuss und im Rat der Stadt behandelt wird. Als Vorbild schlägt die CDU das LInCa-Projekt („Lebenswerter Insekten-Campus“) des Braunschweiger Thünen-Institutes vor. Hier würden alle Erntebäume mit einem kleinen Schild mit QR-Code-Beschriftung gekennzeichnet. Auf einer interaktiven Karte im Internet sei der jeweilige Standort des Baumes eingetragen.

Förderprojekt geplant


Die Stadt zeigt sich gegenüber dem Antrag nicht abgeneigt. Die Verwaltung begrüße den Vorschlag zur Kennzeichnung des früchtetragenden Obstbaumbestandes auf städtischen Flächen, heißt es in einer Stellungnahme, die im Vorfeld der heutigen Sitzung veröffentlicht wurde. Diesbezüglich plane die Verwaltung in Zusammenarbeit mit den Naturschutzbeauftragten der Stadt, der BUND Kreisgruppe Braunschweig sowie des Förderkreises Umwelt- und Naturschutz Hondelage e.V. (FUN) bis Ende Oktober die Einreichung einer Projektskizze im Rahmen des Förderprogramms „Natürlicher Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum“ des Bundes. Die Maßnahmen könnten mit einer Förderquote von 80 Prozent bezuschusst werden.

Es sei geplant, ein Fördermodul zur Erstellung eines umfassenden Streuobstkatasters inklusive Bestandaufnahme und Sortenbestimmung des vorhandenen Obstbaumbestands sowie die Erstellung und Umsetzung eines Pflegekonzeptes der städtischen Streuobstwiesen zu beantragen. In dem Zuge solle auch die Öffentlichkeitsarbeit konzipiert werden. Möglichkeiten der Sichtbarmachung wären beispielsweise die Darstellung der früchtetragenden Obstgehölze, die zu Erntezwecken zur Verfügung stehen, in einer digitalen Karte als Teil des Baumkatasters. Hier könnten die Gehölze zudem näher beschrieben werden.

Neue Bäume noch zu jung


Für die älteren Bestandsbäume müsste dazu zunächst eine Bestimmung der jeweiligen Sorte erfolgen. Der Bestimmungszeitraum sei zeitlich begrenzt und erstrecke sich auf die jeweiligen Erntewochen. Die Sorten der in den letzten Jahren neu gepflanzten Obstbäume seien bereits erfasst. Hier werde jedoch die Erntefähigkeit erst mittel- bis langfristig erreicht. Die Ertragsphase bei diesen Obstgehölzen beginne in der Regel ab dem 7. bis 12. Standjahr und habe ihren Höhepunkt oft erst im Alter von 30 bis 50 Jahren.

Weitere Möglichkeiten der Sichtbarmachung, zum Beispiel durch eine Beschilderung, solle bei positivem Förderbescheid im Rahmen der Fördermaßnahme erarbeitet werden.


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