Okeraue im Stadtgebiet soll Bodenplanungsgebiet werden


| Foto: Robert Braumann



Braunschweig. Die Verwaltung schlägt vor, die Okeraue im Stadtgebiet als Bodenplanungsgebiet gemäß § 4 des Niedersächsischen Bodenschutzgesetzes festzusetzen. Ziel ist, in dem Gebiet, das durch den früheren Bergbau im Harz mit Schwermetallen belastet ist, erforderliche Maßnahmen des Bodenschutzes nach einheitlichen Maßstäben festzusetzen und aufeinander abzustimmen. Der entsprechende Verordnungsentwurf wird am 11. März im Planungs- und Umweltausschuss diskutiert. Der Verwaltungsausschuss entscheidet dann am 17. März, ob ein entsprechendes Verordnungsverfahren durch Auslegung auf den Weg gebracht wird.

Die Belastungen des Bodens durch die frühere Erzgewinnung im Harz sind seit langem bekannt. Der über 1000-jährige Bergbau im Harz führte in Teilen seines Vorlandes zu erheblichen Schwermetallbelastungen der Flussauen, insbesondere durch Cadmium und Blei. Besonders betroffen ist die Oker. Die Belastungen erstrecken sich über den Bereich des heutigen Flusslaufes hinaus auf nahezu das gesamte Auengebiet der Oker.

Entsprechend gibt es auch bereits seit langem Empfehlungen etwa für die Landwirtschaft, aber auch die Eigentümer von Nutzgärten, was Anbau und Verzehr bestimmter Obst- und Gemüsesorten betrifft. Ziel der Initiative der Verwaltung ist es nun, einheitliche Empfehlungen und Regelungen nach dem neuesten Kenntnisstand verbindlich per Verordnung zu formulieren und insbesondere durch eine Karte den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, schnell festzustellen, in welchem Gebiet eine Schwermetallbelastung des Bodens vorliegt oder zu erwarten ist.

Die Verwaltung hat die Okeraue im Stadtgebiet intensiv durch einen externen Gutachter untersuchen lassen. Das Ergebnis ist eine Karte, die die räumliche Ausdehnung der schädlichen Bodenveränderungen dokumentiert. Die Untersuchungen zeigten, dass die entsprechenden Schadstoffgehalte die gefahrenbezogenen Prüfwerte der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung überschreiten oder dies zu erwarten ist. Die Karte soll Bestandteil der im Entwurf beigefügten Verordnung werden und die Bevölkerung über die gegebene Schwermetallbelastung unterrichten. Ziel ist es, die Betroffenen so zu informieren, dass sie ihr Handeln eigenverantwortlich ausrichten können. Für Nutzgärten und landwirtschaftliche Flächen sieht die Verordnung umfassende Empfehlungen vor.

Einer unkontrollierten Bodenentsorgung soll durch die Bekanntmachung der Bodenbelastung vorgebeugt werden. Die Verwertung belasteter Böden innerhalb des Bodenplanungsgebiets nach dem Prinzip "Gleiches zu Gleichem" soll möglich sein; hierfür ist ein einfaches Anzeigeverfahren vorgesehen.

Für die Sanierung von Kinderspielflächen sind verbindliche Regelungen geplant: Die Flächen sollen saniert werden, wenn nicht nachgewiesen wird, dass sie unbelastet sind. Die Stadt ist hier bereits mit gutem Beispiel vorangegangen: Die öffentlichen Kinderspielflächen waren bereits in den Jahren 2009 und 2010 alle untersucht worden. Ein belasteter Bolzplatz in Stöckheim wurde saniert; die übrigen Flächen hatten sich als unbelastet herausgestellt.

Nach einer Untersuchung des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten und Naturschutz aus dem Jahre 2005 besteht hinsichtlich des Angelns in der Oker kein Handlungsbedarf. Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz unterstützt die Aufstellung einer Bodenplanungsgebietsverordnung für die Okeraue. Der vorgelegte Verordnungsentwurf soll, wenn der Verwaltungsausschuss am 17. März entsprechend entscheidet, öffentlich ausgelegt werden, so dass alle Betroffenen genau wie die Fachbehörden und Naturschutzvereinigungen eine Stellungnahme abgeben können. Das können ggf. auch Hinweise auf Flächen sein, die im bisherigen Entwurf der Karte noch nicht ausgewiesen sind. Auch in den Stadtbezirksräten soll im Verfahren durch entsprechende Vorträge informiert werden. Mit diesem Beschluss soll das formelle Verfahren zur Ausweisung der Okeraue als Bodenplanungsgebiet begonnen werden. Ziel des Verfahrens ist es, dem Rat eine mit allen Beteiligten abgestimmte Verordnung zur Beschlussfassung vorzulegen.


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