Out-For-Summer-Party: Künstler mussten Zusicherung unterschreiben

Songs mit sexistischen Texten dürfen nicht gespielt werden. Andernfalls könne der Auftritt beendet werden.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Braunschweig. Aktuell gibt es bundesweit Diskussionen, ob sich öffentliche Stellen in die künstlerische Freiheit einmischen dürfen. Anlass ist der Mallorca-Schlager "Layla" von DJ Robin & Schürze, dem Sexismus nachgesagt wird und der auf Drängen einiger Kommunen auf den dortigen Volksfesten nicht mehr gespielt werden soll. Auch für die am heutigen Mittwoch stattfindende Out-For-Summer-Party im Bürgerpark gibt es Auflagen. Die "künstlerische Freiheit" sieht die Stadt Braunschweig auf Anfrage von regionalHeute.de aber nicht gefährdet.



Schlager wird es bei der Out-For-Summer-Party weniger geben. Dafür HipHop, eine Musikrichtung, in der es bisweilen auch sexistische Tendenzen gibt. Für die von der Stadt mit organisierte Schulabschlussfeier mussten die auftretenden Künstler daher eine Vereinbarung unterzeichnen, keine rassistischen oder sexistischen Texte zu verwenden.

Schriftliche Zusicherung der Künstler


"Es handelt sich um eine anlassbezogene, schriftliche Zusicherung der Künstler, die im Rahmen der privatrechtlichen Auftrittsvereinbarung für die Out-For-Summer-Party geleistet wurde", erklärt Stadtsprecher Rainer Keunecke. Die künstlerische Freiheit sei nicht tangiert, weil die Künstler ihre Werke ja grundsätzlich publizieren könnten. Eine Indizierung der Texte wäre Sache der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz.

"Auftritt kann beendet werden"


Doch was bedeutet das konkret für die heutige Party? Die Vorgabe werde kontrolliert, versichert Keunecke. "Hält sich ein Künstler nicht daran, kann der Auftritt in letzter Konsequenz beendet werden", so der Pressesprecher.

Ähnliche Vorgaben für andere Veranstaltungen gebe es in Braunschweig nicht. Die Stadtverwaltung nehme auch keinen Einfluss auf die Inhalte externer Veranstaltungen wie Konzerte.


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