OVG: Auflagen für Demonstrationen sind rechtmäßig


Das OVG hat die vorinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsrichts Braunschweig bestätigt. Symbolfoto: Pixabay
Das OVG hat die vorinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsrichts Braunschweig bestätigt. Symbolfoto: Pixabay | Foto: pixabay

Braunschweig. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat am heutigen Freitag entschieden, dass die von der Stadt Braunschweig für die morgigen Versammlungen gegen den AfD-Parteitag verfügten Auflagen rechtmäßig sind. Das OVG bestätigte damit die vorinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig. Dies berichtet die Stadt Braunschweig.


Ordnungsdezernent Claus Ruppert: "Diese Entscheidung nehme ich mit Genugtuung zur Kenntnis. Sie bestätigt, dass die Stadt als Versammlungsbehörde gemeinsam mit der Polizei die Belange aller Beteiligten sorgfältig abgewogen und Auflagen erteilt hat, welche die grundgesetzlich geschützte Versammlungsfreiheit wahren und zugleich zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung notwendig sind. Sie zeigt, dass die Vorwürfe des Bündnisses gegen Rechts, die Auflagen der Versammlungsbehörde seien ein ‚Skandal‘ und die Polizei betreibe ‚Stimmungsmache‘, haltlos waren und jeglicher Grundlage entbehrten. Ich hoffe, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Kundgebungen sich nun an die Regeln friedlichen, demokratischen Protests halten und die Demonstrationen insgesamt einen friedlichen Verlauf nehmen."

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