Hannover. Der Ausschuss für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung des Landes Niedersachsen unter Leitung von Dr. med. Norbert Mayer-Amberg hat am heutigen Donnerstag seinen 31. Tätigkeitsbericht im Sozial- und Gesundheitsausschuss des Landtages vorgelegt.
"Der Bericht von Dr. Mayer-Amberg hat noch einmal deutlich gemacht, dass die Privatisierung von Landeskrankenhäusern unter der schwarz-gelben Landesregierung ein folgenschwerer Fehler war", sagt Dr. Christos Pantazis, Arzt und Sprecher der SPD-Landtagsfraktion in Fragen der Psychiatrie. „In den privatisierten Kliniken herrschen zum Teil nachweislich nicht haltbare Zustände. Aus diesem Grund wird in dem Bericht völlig zu Recht eine stärkere und effektivere Kontrolle dieser Einrichtungen gefordert.“ Gleichzeitig lobe der Bericht die rot-grüne Politik im Bereich der psychiatrischen Krankenversorgung: "Insbesondere die 2015 erfolgte Novellierung des Maßregelvollzugsgesetzes wurde von Herrn Dr. Mayer-Amberg als Erfolgsgeschichte beschrieben, da sie für die Patienten und die Angestellten im Maßregelvollzug endlich Rechtssicherheit geschaffen hat", so Dr. Pantazis.
Beispielsweise habe sich die die Aufnahme des neuen Paragraphen 16a in das Gesetz, der eine stationäre Wiederaufnahme zur Krisenintervention auf freiwilliger Grundlage ermöglicht, in der Praxis als äußerst erfolgreich erwiesen. Ebenfalls lobend hätten sich die Berichterstatter über den von der rot-grünen Landesregierung im Mai dieses Jahres vorgelegten Landespsychiatrieplan geäußert: "Die rot-grüne Koalition hat ihr Koalitionsversprechen umgesetzt und einen seit 1993 längst überfälligen Landespsychiatrieplan vorgelegt. Damit erhalten die handelnden Akteure endlich einen umfassenden Leitfaden, der den veränderten Anforderungen an die psychiatrische Versorgung Rechnung trägt", erklärt der SPD-Politiker.
Dr. Pantazis kündigt abschließend an: "Um unsere erfolgreiche Politik eines präventiv-teilhabeorientiert ausgerichteten Hilfssystems fortzusetzen, gilt es, als nächsten Baustein die Novellierung des Niedersächsisches Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG) anzugehen und umsetzen."
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