Braunschweig. In der Braunschweiger Nordstadt entsteht seit einigen Jahren ein großes Neubaugebiet. In einigen neu entstandenen Straßen wohnen bereits zahlreiche Menschen - und parken dementsprechend auch dort. Und das sorgt bereits jetzt für Ärger, wie aus einer Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Stadtbezirksrat Nordstadt-Schunteraue hervorgeht. Doch die Stadt Braunschweig teilt mit: Sie ist hier noch gar nicht zuständig.
Trotz reichlicher und bei weitem nicht ausgelasteter Stellplätze in den Tiefgaragen der dortigen Gebäude sowie auch im öffentlichen Straßenraum im näheren Umkreis ließen sich im Wohngebiet Neue Nordstadt immer wieder massive Verstöße gegen Park- und Halteverbote feststellen, heißt es in der Anfrage der Grünen. Betroffen sei hier beispielsweise der Lampadiusring. Dieser Zustand sei sowohl hinsichtlich der Wohn- und Aufenthaltsqualität als auch insbesondere hinsichtlich der Sicherheit schwächerer Verkehrsteilnehmer - insbesondere Kinder und Mobilitätseingeschränkte - auf Dauer nicht haltbar.
Kein Eigentum der Stadt
Die Grünen wollten daher von der Verwaltung wissen, in welchen Intervallen hier eine Überwachung des ruhenden Verkehrs durch den städtischen Ordnungsdienst oder die Polizei im betreffenden Gebiet erfolge und welche Sanktionierung bei Verstößen in der Regel erfolge. Doch dies findet bislang seitens der Stadt noch gar nicht statt. Aus dem einfachen Grund: Die Straßen innerhalb des Baugebietes stehen noch nicht im Eigentum der Stadt.
In allen Baugebieten, in denen die Stadt einen städtebaulichen Vertrag schließt, verpflichte sich der Erschließungsträger, die öffentliche Infrastruktur zu errichten und nach Fertigstellung in die Baulast der Stadt zu übergeben. Mit diesem Verfahren sichere die Verwaltung die Übergabe einwandfreier Erschließungsanlagen ab, die danach nicht mehr beziehungsweise in sehr geringem Ausmaß von Baustellenverkehren befahren würden. In der Nordstadt ist dies noch nicht der Fall gewesen. Die dortigen Verkehrszeichen seien – wie in vergleichbaren Fällen – vom Erschließungsträger veranlasst und nicht von der Verwaltung angeordnet. Verstöße gegen die aufgestellten Verkehrszeichen könnten daher von der Stadt nicht geahndet werden. Eine Überwachung des Bereichs durch städtische Dienstkräfte finde daher nicht statt.
Ahndung nur privatrechtlich durchsetzbar
Die notwendigen, endgültigen Verkehrszeichen würden erst nach Abschluss des Straßenbaus zur Übergabe der Straßen an die Stadt aufgestellt. In dem betreffenden Bereich werde dies voraussichtlich 2023 der Fall sein. Die verkehrsbehördlich angeordneten Regelungen würden dann im Rahmen der personellen Möglichkeiten von städtischen Dienstkräften überwacht und Verstöße sanktioniert. Bis zur Übergabe müsse eine Ahndung der Verkehrsverstöße im Rahmen der privatrechtlichen Möglichkeiten erwirkt werden.
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