Braunschweig. Am Heidbergsee wird es keine Badetage für Familien mit Hund oder einen Hundebereich mit kindgerechtem Wasserzugang geben. Die Anregungen einer entsprechenden Petition hat am vergangenen Dienstag der Verwaltungsausschuss abgelehnt.
Das Gremium folgte damit wie schon zuvor der Grünflächen- sowie der Finanz- und Personalausschuss den Argumenten der Verwaltung.
Um Nutzungskonflikte zu vermeiden, müssten Badetage ausdrücklich und exklusiv für Familien mit Hund festgesetzt werden. Dies wäre gesetzwidrig. Denn Liegewiesen, Sandbereiche und der Heidbergpark insgesamt sind gemäß dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG, §§ 2 und 23) Teil der freien Landschaft und dürfen grundsätzlich von jedermann betreten werden. Im Übrigen wird das Baden am Heidbergsee im Bereich des Sandstrandes lediglich geduldet.
Hunde können auch an anderen Stellen des Heidbergsees ins Wasser. Familien mit Hunden werden deshalb durch das auf die Zeit vom 1. Mai bis 30. September beschränkte Betretungsverbot für Hunde nicht unverhältnismäßig benachteiligt. Es dient vielmehr dem Interessenausgleich und der Vermeidung von Konflikten am im Sommer hochfrequentierten Naherholungsort Heidbergsee. Besonders in den Liegebereichen, aber auch am Wasser kam es in der Vergangenheit zu Problemen, insbesondere wenn Hundebesitzer die erforderliche Sensibilität und das Verantwortungsbewusstsein im Einzelfall beim Führen ihres Hundes vermissen ließen.
Hundeverbot vom 1. Mai bis zum 30. September
Aufgrund des pflegeintensiven und kostenträchtigen Aufwands ist auch die Ausweisung eines eigenen Bereichs für Hunde (Hundestrand) nicht vorgesehen.
Es bleibt daher bei der geltenden Regelung. Vom 1. Mai bis zum 30. September ist es untersagt, im Bereich der Liegewiesen und des Sandstrands im Heidbergpark Hunde mitzuführen. In der übrigen Zeit dürfen sie mit Hunden betreten werden, allerdings müssen diese mit dem Beginn der Brut-, Setz und Aufzuchtzeit am 1. April angeleint werden.
Für die Petition waren 1126 Unterschriften gesammelt worden, zum Teil auch von Bürgerinnen und Bürgern außerhalb Braunschweigs. Jede Person hat nach der Niedersächsischen Kommunalverfassung das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen und Beschwerden in Angelegenheiten der Kommune an den Rat zu wenden. Der Braunschweiger Rat hat Prüfung und Erledigung dieser Petitionen dem Verwaltungsausschuss übertragen, der dem Rat über seine Entscheidung berichtet. Zuvor hatte der Verwaltungsausschuss die Verwaltungsvorlage zur Beratung an den Grünflächenausschuss und den Finanz- und Personalausschuss verwiesen.
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