Braunschweig. Die Redaktion erreichte eine Pressemitteilung der Piratenfraktion. Sie wird unkommentiert und ungekürzt veröffentlicht.
Noch forscht Braunschweig, während NRW bereits handelt: In der gestrigen Sitzung des Landtages von Nordrhein-Westfalen beschlossen die Abgeordneten mit den Stimmen von B90/Grünen, SPD und Piratenpartei die Anerkennung und Förderung von Freifunknetzen durch die Landesregierung.
„Freifunk wird in Zukunft eine wichtige Rolle bei der Internetgrundversorgung frei von kommerziellen oder staatlichen Interessen spielen. [...] Eine Internetinfrastruktur fest in den Händen der Allgemeinheit ist unerlässlich für unsere Demokratie, beschreibt Lukas Lamla (Kulturpolitischer Sprecher der Piratenfraktion im Landtag NRW) den dezentralen Freifunk.“
„Nachdem schon viele zukunftsorientierte Kommunen bereits Freifunk einsetzen und unterstützen, hat nun auch das Land NRW das Potential und die Notwendigkeit der Freifunkinitiativen erkannt. Braunschweig –
eine Stadt, die sich selbst als moderne Wissenschafts – und Forschungsstadt definiert - leider immer noch nicht; hier ziert man sich vor klaren Bekenntnissen. Die Verwaltung möchte nicht auf Netze
in Bürgerhand setzen, da sie zu viele Unwägbarkeiten mit sich brächten und keine Zensur möglich wäre. Und der Politik fehlt – bisher jedenfalls – der Mut sich mehrheitlich gegen die Verwaltung zu
stellen“, fasst Ratsherr Jens-Wolfhard Schicke-Uffmann die Situation in Braunschweig zusammen.
Die Piratenfraktion kritisierte die Stellungnahme der Braunschweiger Verwaltung bereits im April 2015 ausführlich. Dabei stellte Schicke-Uffmann u. a. fest, dass der Bericht offensichtliche Fehler
enthält und wichtige Vorüberlegung fehlen oder falsch getroffen wurden. „Ein sinnvolles Konzept wird so sicher nicht entstehen“, so der Fraktionsvorsitzende der Piratenfraktion.
Auch die Freifunkinitiative meldete sich zum Bericht der Verwaltung und gab u. a. eine Einschätzung der rechtlichen Situation ab. In ihrem Offenen Brief an den Rat der Stadt Braunschweig schreiben sie: „Erste Urteile weisen in der aktuellen Rechtsprechung darauf hin, dass auch Betreiber von Freifunk-Zugängen als Provider anzusehen sind und diese somit von der Störerhaftung ausgenommen sind (AG Charlottenburg,
Stellungnahme Kanzlei Hubrig). Freifunk Rheinland hat sich darüber hinaus dafür entschieden, selber Internetzugangsanbieter (ISP - Internet Service Provider) zu werden und betreibt die Infrastruktur
nun im Rahmen des Freifunk Rheinland e.V. (FF Rheinland1, FF Rheinland2). Da aus unserer Sicht somit derzeit eine juristische Absicherung gegeben ist, spricht nichts gegen eine Kooperation einer
öffentlichen Einrichtung mit Freifunk.“ Unseren Glückwunsch an Nordrhein-Westfalen und ihre Freifunker!
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