Braunschweig. Heute urteilte das Bundesverfassungsgericht für manchen überraschend, dass die NPD auch im zweiten Anlauf nicht verboten wird. Für den Braunschweiger Politologen Prof. Dr. Nils C. Bandelow war der Urteilsspruch allerdings so zu erwarten.
Die Karlsruher Richter hatten zwar festgestellt, dass die NPD verfassungsfeindlich und wesensverwandt mit dem Nationalsozialismus sei, andererseits aber nicht in der Lage sei, die Demokratie ernsthaft zu bedrohen. "Die Hürden für ein Parteienverbot sind sehr hoch, und die Bedeutung der NPD mittlerweile sehr gering", bewertet Prof. Dr. Nils C. Bandelow vom Lehrstuhl für Innenpolitik der Technische Universität Braunschweig auf Anfrage von regionalHeute.de das Urteil. Die NPD sei nicht mehr das Aushängeschild des Rechtsextremismus. Dies sei beim letzten Verbotsantrag 2003 anders gewesen, als das Verbot an der ungeklärten Rolle der V-Leute scheiterte.
Auch ein Blick in die Geschichte zeige, wie hoch die Hürde eines Parteienverbots in Deutschland ist. Lediglich bei der SRP (Sozialistische Reichspartei) 1952 als Nachfolgeorganisation der NSDAP und mit relativ großem Potenzial mit teilweise zweistelligen Wahlergebnissen in Niedersachsen sei die Sache relativ eindeutig gewesen, so Bandelow. Schon bei der KPD 1956 war erheblicher Druck Adenauers auf das Bundesverfassungsgericht nötig, um zu das von der Regierung gewünschte Verbot zu erreichen.
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