Braunschweig. Schwere Vorwürfe gegen das Jugendzentrum B58 hatte AfD-Ratsherr Frank Weber im April im Jugendhilfeausschuss erhoben. Dieses sei ein Zentrum der Drogenversorgung in Braunschweig. Wie die Verwaltung nun im gleichen Ausschuss am heutigen Donnerstag mitteilt, kann die Polizei diesen Vorwurf nicht bestätigen.
Eigentlich ging es im April um den Antrag zur Sanierung und Erweiterung des Jugendzentrums. In diesem Zusammenhang äußerte Weber, dass „dieses B58 als einer der besten Versorgungsorte für verschiedenste Drogen aller Art gilt.“ Das B 58 sei „eines der zwei oder drei Zentren in Braunschweig für die Drogenversorgung“.
Diese Ausführungen seien seitens der Verwaltung zum Anlass genommen worden, die Polizeiinspektion Braunschweig schriftlich zu informieren. Diese habe daraufhin mitgeteilt, dass nach den Ermittlungen des Fachkommissariats für Betäubungskriminalität für den Zeitraum 1. Januar 2016 bis 11. Juli 2018 keine angezeigten Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz im Zusammenhang mit dem Kinder- und Jugendzentrum (KJZ) B 58 feststellbar waren. Die Ergebnisse der Vernehmungen des Hinweisgebers seien mit dem polizeilich angelegten Vorgang zuständigkeitshalber zur Prüfung an die Staatsanwaltschaft Braunschweig gesandt.
Verfahren eingestellt
Auf Nachfrage bei der Staatsanwaltschaft habe die Polizei am 28. August die Rückmeldung gegeben, dass das eingeleitete Verfahren aufgrund mangelnder konkreter Anhaltspunkte und mangelnder Bereitschaft des Hinweisgebers eingestellt wurde.
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