Braunschweig. Vor vollbesetztem Zuschauerraum begann am Donnerstag im Großen Saal des Landgerichts Braunschweig der mit Spannung erwartete Prozess gegen die beiden ehemaligen Betreiber der „Hanfbar“ in der Friedrich-Wilhelm-Straße.
von Klaus Knodt
Dort, in einer Filiale an der Mühlenpfordtstraße und im Internet, sollen der 28-jährige Marcel K. und sein Kompagnon Bardia M. (38) im Jahr 2018 „gewerbsmäßig mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge“ Handel getrieben haben, so Staatsanwältin Lübbers als Vertreterin der Anklage. Es geht um einen Umsatz mit Hanfblütentees in Höhe von rund 120.000 Euro – und das war, auch trotz der geringen Wirkstoffgehalte des Rauschgifts Cannabis, verboten.
Gute Umsätze mit „Sweet Dreams“
Die Tees hatten so poetische Namen wie „Omas Liebling“, „Waldspaziergang“ oder „Picknick im Park“. Fast eine halbe Stunde lang verlas der Vorsitzende Richter der 4. großen Strafkammer Behrendt die akribisch erfassten Umsatzprotokolle der beiden angeklagten Hanf-Jungunternehmer. Ab April 2018 steigerte sich der monatliche Gesamtumsatz der „Hanfbar“ von 2692 Euro auf rund 16.407 Euro im September. Teesorten wie „Sweet Dreams“ oder das „Katerfrühstück“ (5 mal 5 Gramm für 233,20 Euro) liefen zum Ende hin immer besser. Mit dieser „nicht unerheblichen Einnahmequelle“ hätten die beiden Angeklagten „ihren Lebensunterhalt verdient“, warf ihnen die Staatsanwältin vor. Die hatten dies in früheren Interviews auch nie bestritten, sondern im Gegenteil sogar darauf verwiesen, dass sie mit ihrer „Hanfbar“ Arbeitsplätze für bis zu fünf Angestellte geschaffen hätten.
Anträge und Widersprüche
Zur Anklage ließen sich K. (schwarze Jeans, graues T-Shirt, graue Jacke, Vollbart und Hornbrille) sowie M. (schwarz-weißes Fußballtrikot, Rasta-Zöpfchen zum Pferdeschwanz gebunden) nicht ein. Dafür zeigten ihre Verteidiger Jan-Robert Funcke und Werner Siebers schon zum Prozessauftakt, wohin die Reise gehen soll: Mit Anträgen und Widersprüchen erzwangen sie bereits am ersten Verhandlungstag Unterbrechungen des Verfahrens. Funcke behauptete: „Andere Tee-Großanbieter und Ketten machen mit den gleichen Produkten wie unsere Mandanten Millionenumsätze. Ich möchte wissen, was die Staatsanwaltschaft dagegen unternommen hat.“ Hier würde „ein kleiner Mittelständler“ verfolgt. 2017 hatte die „Hanfbar“ in der Gewerbeanmeldung als Firmenzweck angegeben: „Schank- und Speisewirtschaft ohne Alkoholausschank sowie Handel mit Hanfprodukten“.
Komplizierte Beweisführung erwartet
Der Anwalt kündigte an, dass die Angeklagten im Prozess keine Aussagen machen werden. Für das Gericht bedeutet dies eine komplizierte Beweisfindung durch Zeugenaussagen und Sachverständige. Zunächst werden Polizisten als Zeugen vernommen, die mehrfach Kontrollen in der „Hanfbar“ durchgeführt haben. Ein Urteil wird Mitte Oktober erwartet.
mehr News aus Braunschweig