Prozess gegen Hanfbar-Betreiber beginnt am Donnerstag


Die Hanfbar hatte zeitweise auch eine Filiale im Univiertel. Archivfoto: Alexander Dontscheff
Die Hanfbar hatte zeitweise auch eine Filiale im Univiertel. Archivfoto: Alexander Dontscheff | Foto: Alexander Dontscheff

Braunschweig. Nun wird es ernst für die Betreiber der Braunschweiger Hanfbar. Am Donnerstag beginnt der Prozess gegen die Beiden vor dem Landgericht Braunschweig. Ihnen wird unter anderem unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln vorgeworfen. Die Angeklagten hatten immer wieder darauf gepocht, dass der Verkauf ihres Hanfblütentees nicht illegal sei. Das sieht die Staatsanwaltschaft anders. Nun wird das Landgericht eine Entscheidung herbeiführen.


Laut Presseankündigung des Landgerichts wird den beiden 28 und 36 Jahre alten Angeklagten unter anderem das gewerbsmäßige Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, in einem Fall für einen der beiden Angeklagten mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, zur Last gelegt. Die Staatsanwaltschaft wirft einem der Angeklagten vor, in Braunschweig die „Hanfbar“ und eine entsprechende Domain für den Internetversand betrieben zu haben. Er habe über das Ladengeschäftbeziehungsweise die Ladengeschäfte sowie über den Internetversand zunächst allein, spätestens ab August 2018 zusammen mit dem weiteren Angeklagten unter anderem auch unverarbeitetes Cannabis als Hanfblütentee in verschiedenen Sorten verkauft.

"Eine nicht unerhebliche Einnahmequelle"


Der Betreiber der „Hanfbar“ habe dabei unter anderem von nicht mehr bekannten Lieferanten unverarbeitete Cannabisprodukte erworben und sodann weiterverkauft. In einem Fall haben eine Wirkstoffmenge von insgesamt 8,9 g THC vorgelegen. Der weitere Angeklagte habe sich spätestens ab August 2018 an den Geschäften beteiligt und den Verkauf von Cannabisprodukten gemeinsam mit dem Betreiber der Verkaufsstellen durchgeführt. Bei den Taten sei beiden Angeklagten bewusst gewesen, dass für die Veräußerung von THC-haltigen Cannabisprodukten einer behördlichen Genehmigung erforderlich sei, welche sie nicht gehabt hätten. Die Angeklagten hätten gehandelt, um sich durch den Verkauf von Cannabisprodukten eine nicht unerhebliche Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts zu verschaffen. Hierbei hätten sie Umsätze im bis zu mittleren fünfstelligen Bereich erzielt.

Wie die Staatsanwaltschaft Braunschweig zu einem früheren Zeitpunkt mitteilte drohen den Angeklagten bei einer Verurteilung Freiheitsstrafen zwischen ein bis 15 Jahren und finanzielle Rückzahlungen in Höhe von etwa 80.000 Euro.

Fortsetzungsterminesind für den27.September sowie den 10.und17. Oktober vorgesehen.

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