Prüfung des städtischen Corona-Härtefallfonds abgeschlossen

Der Förderbedarf sei geringer, als von den Unternehmen erwartet, berichtet die Stadtverwaltung.

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Symbolbild. | Foto: Pixabay

Braunschweig. Insgesamt 498 Anträge von Unternehmen und Gewerbetreibenden auf Unterstützung aus dem Braunschweiger Corona-Härtefallfonds gingen bei der Stadtverwaltung ein, berichtet diese in einer Mitteilung am Montag. Den Hilfsfonds hatte die Stadt zu Beginn der Pandemie im April 2020 kurzfristig eingerichtet, als viele Betriebe durch die Infektionsschutzmaßnahmen ihrer Geschäftstätigkeit nicht mehr oder nur eingeschränkt nachkommen konnten.



273 Anträge konnten bewilligt und Mittel in Höhe von knapp 1,39 Millionen Euro umgehend ausgezahlt werden. Nun ist die rechtlich vorgeschriebene Überprüfung aller Bewilligungen abgeschlossen. Wie Wirtschaftsdezernent Gerold Leppa im Abschlussbericht für den Wirtschaftsausschuss erläutert, wurden 246 Unterstützungsleistungen nun mit den Betrieben abgerechnet und entsprechende Überprüfungen vorgenommen.

Keine Rückzahlung für 18 Unternehmen


Bei den übrigen 27 Bewilligungen sei dies nicht notwendig, da hier die Mittel lediglich zur Überbrückung ausgezahlt worden waren (circa 89.000 Euro), um die Existenz der Betriebe zu sichern, bis die Betroffenen die übergeordneten Fördermittel der NBank und das Kurzarbeitergeld für ihre Beschäftigten erhielten. Eine Rückzahlung an die Stadt sei hier also von vornherein vereinbart gewesen, heißt es in der Mitteilung.

Nach Abschluss der Überprüfung können 18 Unternehmen die städtischen Fördermittel vollständig behalten. In weiteren fünf Fällen wurde die Zahlung sogar auf die maximale Fördersumme aufgestockt. Somit würden rund 138.900 Euro aus dem Härtefallfonds in der Braunschweiger Wirtschaft verbleiben .

In 198 Fällen zahlten die Betriebe die zunächst ausgezahlten Mittel in Höhe von knapp 1,02 Millionen Euro nach der Überprüfung teilweise oder vollständig zurück. 23 weitere Antragstellerinnen und Antragsteller zahlten ihre erhaltenen Fördermittel (insgesamt etwas mehr als 100.000 Euro) ohne Prüfung durch die Stadtverwaltung zurück. In zwei Rückforderungsfällen laufen noch Klageverfahren, mit denen die Betriebe sich gegen eine Rückforderung der gewährten Mittel wenden.

Schwer abzuschätzen


"Zu Beginn der pandemiebedingten Einschränkungen kam es vor allem auf schnelle, bürokratiearme Hilfe an, um der Wirtschaft in dieser schweren Phase Halt zu geben", so Wirtschaftsdezernent Gerold Leppa. "Die erwarteten Einnahmeausfälle beruhten notwendigerweise auf Schätzungen der Betroffenen, weil die Situation für alle neu und die tatsächliche Entwicklung kaum absehbar war. Es drohten vor allem Liquiditätsengpässe bei Umsatzausfall und weiterlaufenden Kosten." So sei beispielsweise für viele Restaurants die Umstellung auf Abholangebote und die Resonanz der Kundinnen und Kunden schwer kalkulierbar gewesen.

Hinzu kamen die Hilfsgelder von Bund und Land, die Vorrang gegenüber der städtischen Hilfe hatten, jedoch in vielen Fällen deutlich längere Bearbeitungszeiten aufwiesen. Deshalb war oft erst im Nachhinein klar, wie groß der Liquiditätsengpass der Unternehmen tatsächlich war.

"Wenn auch bei vielen Betrieben die tatsächliche Differenz zwischen Ausgaben und Einnahmen im Nachhinein erfreulicherweise geringer ausfiel als zunächst zu befürchten war, haben wir mit dem Härtefallfonds vielen Unternehmen kurzfristig Liquidität verschafft und so einen Beitrag zu deren Sicherung leisten können", so Leppa.


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