Corona-Härtefallfonds: Stadt fordert teilweise Zahlungen zurück

In 29 Fällen handelt es sich um Rückzahlungen von Hilfsgeldern, die von vornherein lediglich zur Überbrückung ausgezahlt wurden, um die Existenz der Betriebe bis zum Erhalt der Landesmittel zu sichern.

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Braunschweig. 273 Anträge auf Unterstützung aus dem Corona-Härtefallfonds hatte die Stadt Braunschweig bewilligt. Gemäß den rechtlichen Vorgaben ist jede Bewilligung im Nachgang noch einmal zu überprüfen, da die kurzfristige Antragsbearbeitung auf Schätzungen zu erwarteten Einnahmen und Ausgaben beruhte. Dabei kommt es in vielen Fällen zu Rückforderungen ausgezahlter Fördermittel, teilte die Stadtverwaltung mit.


In 29 Fällen handelt es sich um Rückzahlungen von Hilfsgeldern, die von vornherein lediglich zur Überbrückung ausgezahlt wurden, um die Existenz der Betriebe bis zum Erhalt der Landesmittel zu sichern. In all diesen Fällen ist die Rückzahlung an die Stadt Braunschweig bereits erfolgt.

Bei den übrigen 230 bislang eingeleiteten Prüfverfahren hat die Stadt in etwas mehr als 100 Fällen eine Komplett- und in 20 Fällen eine Teilrückforderung ausgesprochen. 21 Unternehmen zahlten die erhaltenen Mittel ohne Prüfung zurück. In fünf Fällen nahm die Stadt eine Aufstockung der Zahlung aus dem Härtefallfonds vor, da die Überprüfung einen größeren Liquiditätsengpass ergab als erwartet und der maximale Förderbetrag noch nicht ausgeschöpft war.

Einnahmen schwer abzuschätzen


"In den meisten Fällen sind die notwendigen Rückforderungen darauf zurückzuführen, dass die Differenz zwischen Ausgaben und Einnahmen im Nachhinein geringer ausfiel als zum Zeitpunkt der Antragstellung angenommen", so Wirtschaftsdezernent Gerold Leppa. "Die erste Phase der Pandemie im Frühjahr 2020 war von enormer Unsicherheit geprägt. Die Unternehmen konnten die zu erwartenden Einnahmen aufgrund der kaum planbaren Rahmenbedingungen nur schwer abschätzen." Mehr als 50 Rückforderungen betreffen das Gastgewerbe. "Insbesondere in Hotellerie und Gastronomie war lange nicht absehbar, wann und in welchem Umfang die Unternehmen wieder öffnen und Einnahmen erzielen können", so Leppa.

Hinzu kommt, dass der städtische Härtefallfonds zwingend nachrangig gegenüber den Hilfsprogrammen von Bund und Land behandelt werden muss. Reichten die Gelder der NBank also letztlich aus, um den ermittelten Liquiditätsengpass zu decken, muss die Stadt ihre Zahlungen teilweise oder vollständig zurückfordern.

"Trotz der notwendigen Rückforderungen konnten wir mit der schnellen und unbürokratischen Auszahlung städtischer Mittel vielen Braunschweiger Unternehmen und Selbstständigen in der schwierigen Anfangszeit der Pandemie unter die Arme greifen, um Insolvenzen zu verhindern", so Leppa.


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