Pyro- und Alkoholverbot: Stadt stellt Regeln für Silvester auf

Die Stadt Braunschweig will am morgigen Mittwoch eine Allgemeinverfügung erlassen, in der ein Pyrotechnik- und Alkoholverbot in Teilen der Stadt in Kraft tritt.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Braunschweig. Gemäß den Landesvorgaben, dass Menschenansammlungen vermieden werden sollen, hat die Stadt Braunschweig eine Allgemeinverfügung erlassen, wonach innerhalb des Wilhelminischen Rings sowie im Prinzenpark kein Feuerwerk abgebrannt werden darf. Das berichtet die Stadt in einer Pressemitteilung.


Auch in diesem Jahr gilt insbesondere in der Braunschweiger Innenstadt ein Feuerwerksverbot. Das will die Stadtverwaltung ab dem morgigen Mittwoch in einer Allgemeinverfügung festhalten. Dann darf im Wilhelminischen Ring, der durch die Straßen Frankfurter Straße, Cyriaksring, Altstadtring, Sackring, Neustadtring, Rebenring, Hagenring, Altewiekring, St. Leonhard, Willy-Brandt-Platz, HeinrichBüssing-Ring, Wolfenbütteler Straße, Eisenbütteler Straße, Theodor-Heuss-Straße, abgegrenzt wird, keinerlei Pyrotechnik abgebrannt werden.


Oberbürgermeister Dr. Thorsten Kornblum bittet die Bevölkerung darum, sich an Silvester vorsichtig zu verhalten, Menschengruppen zu vermeiden und sich bei Feiern im Familienkreis vorher zu testen. "So können wir eine starke Verbreitung des Virus vermeiden. Dort, wo geböllert wird, kommen schnell viele Menschen zusammen. Deshalb schränken wir die Möglichkeit von Feuerwerk insbesondere im Innenstadtbereich auch ein. Wer in den erlaubten Bereichen außerhalb der Innenstadt Pyrotechnik nutzt, sollte dies in kleinen Gruppen tun und auf Abstände achten. Insbesondere vor dem Hintergrund der Ausbreitung von Omikron sollten wir alles tun, um Ausbreitungen zu vermeiden."

Feuerwerksverbot nahe leicht brennender Gebäude
Auch außerhalb des Wilhelminischen Rings gebe es unabhängig von der aktuellen Allgemeinverfügung Orte, in deren unmittelbarer Nähe kein Feuerwerk gezündet werden dürfe. Das gelte primär für brandempfindliche Gebäuden oder Anlagen. In der Nähe zu Fachwerkhäusern etwa, also beispielsweise in Riddagshausen, darf keine Pyrotechnik gezündet werden, eben sowenig in unmittelbarer Nähe zu Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen und Kirchen.

Weiterhin verfügt die Stadtverwaltung in diesem Jahr, dass im Bereich der Rathaus-Kolonnaden zwischen 18.00 Uhr am Silvesterabend und 6 Uhr am Neujahrsmorgen kein Alkohol getrunken werden darf. Auch dies dient der Verhinderung von Menschenansammlungen, die es in der Vergangenheit in diesem Bereich oft gegeben hat, in Verbindung mit Alkoholkonsum.


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