Braunschweig. Ein neues Jahr bedeutet auch immer neue Regelungen und Gesetze. Zum Beispiel im Bereich Straßenverkehrsordnung (StVO) hat sich einiges geändert.
Fußgängerampeln gelten nicht mehr für Radler
Im Bereich Fahrradverkehr ändern sich gleich mehrere Dinge. Zum einen gelten reine Fußgängerampeln künftig nicht mehr für Fahrradfahrer. Entweder gibt es eigene Fahrradampeln oder kombinierte Fußgänger- und Radfahrerampel. Ist beides nicht vorhanden, gilt die allgemeine Fahrbahnampel, die auch den Autoverkehr regelt. Laut Michael Schlutow von der Polizeiinspektion Braunschweig sind die meisten Kreuzungen in der Löwenstadt mittlerweile mit Fahrrad- oder kombinierten Ampeln ausgestattet. Katrin Kaminski, Vorsitzende des ADFC-Braunschweig begrüßt allerdings nur die eigenen Fahrradampeln mit angepassten Phasen, um einen einen flüssigen Radverkehr zu gestalten. Die kombinierten Ampeln sieht sie kritisch: "Diese Praxis wird dem Radverkehr nicht gerecht."
Für die ganz kleinen Radler ändert sich auch etwas. ">
Für die ganz kleinen Radler ändert sich auch etwas. Foto: Sina Rühland
Für die ganz kleinen Radler ändert sich auch etwas. Foto: Sina Rühland
Begleitperson für radelndes Kind auf dem Fußweg
Auch auf den Fuß- und Radwegen ändert sich etwas: "Kinder bis zum achten Lebensjahr mussten bisher auf dem Gehweg fahren, auch wenn ein Radweg vorhanden war. Diese Regelung führte häufig zu praktischen Problemen, da radfahrende Aufsichtspersonen kleinere Kinder nicht auf dem Gehweg begleiten durften", erklärt Katrin Kaminski. Das ist nun für eine Begleitperson möglich, sofern diese mindestens 16 Jahre alt ist. "Auf Fußgänger müssen natürlich beide besondere Rücksicht nehmen", so Kaminski. Nach der neuen Regelung dürfen Kinder auch Radwege benutzen, wenn diese baulich von der Fahrbahn getrennt sind. Auf die Fahrbahn gemalte Radfahr- oder Schutzstreifen dürfen sie weiterhin nicht benutzen. "Diese Änderung trägt dazu bei, den Eltern Rechtssicherheit zu geben, denn auch bisher wurde dies häufig so praktiziert", so die Einschätzung von Katrin Kaminski.
Neues Schild könnte missverstanden werden
Auf manchen Radwegen könnte demnächst das Zusatzschild "E-Bikes frei" zu sehen sein. Auch bisher durften Fahrräder und Pedelecs, die ab einer Geschwindigkeit von 25 Stundenkilometer automatisch abriegeln, auf Radwegen fahren. Künftig dürfen dies auch "die selten anzutreffenden E-Mopeds und E-Scooter, die ebenfalls nicht schneller als 20 beziehungsweise 25 Stundenkilometer fahren", berichtet Katrin Kaminski. S-Pedelecs, die bis 45 Kilometer je Stunde unterstützen, gehören nach wie vor auf die Fahrbahn. Dass die Nutzer dieser Räder das "E-Bikes frei"-Schild missverstehen, diese Gefahr sieht Michael Schlutow durchaus. "Landläufig kann man unter einem E-Bike ja alles verstehen. Da wird noch einiges an Aufklärungsarbeit nötig sein."
Tempo-30-Strecken leichter einrichtbar
Eine weitere neue Regelung betrifft die erleichterte Einrichtung von Tempo-30-Strecken. Gemeinden haben es künftig leichter, diese auch an Hauptverkehrsstraßen einzurichten. Eine besondere Gefährdung muss künftig nicht mehr nachgewiesen werden. "Im Zuge der Verkehrssicherheit und um die schwächeren Verkehrsteilnehmer zu schützen, eine gute Entscheidung", so die Einschätzung von Michael Schlutow, der allerdings auch ein wenig nachvollziehen kann, dass es an manchen Strecken wie dem Brodweg, unter Umständen schwer einsehbar ist, warum hier Tempo 30 gilt. Aktuellen Handlungsbedarf für neue Tempo-30-Strecken gebe es derzeit aber ohnehin nicht, verriet Rainer Keunecke von der Pressestelle der Stadt Braunschweig regionalHeute.de (regionalHeute.de berichtete).
Rettungsgasse immer einheitlich
Auch in Sachen Rettungsgasse hat sich etwas geändert. Künftig soll diese immer zwischen der äußersten linken Spur und der unmittelbar rechts daneben liegenden gebildet. Bislang wurde diese bei vierspurigen Straßen in der Mitte gebildet. "Die Neuerung dient der Vereinheitlichung", erklärt Michael Schlutow. "Die Leute sollen das verinnerlichen und nicht erst die Spuren zählen müssen", so der Verkehrssicherheitsbeauftragte der Polizei.
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