Rechtsextremist aus Braunschweig: Urteil in Chemnitz ist gefallen

Vor sieben Jahren soll der damals 19-Jährige an Angriffen auf politische Gegner beteiligt gewesen sein. So sieht das Landgericht Chemnitz die Sache.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Braunschweig. Im Spätsommer 2018 befand sich die sächsische Stadt Chemnitz in einem Ausnahmezustand. Nachdem ein 35-Jähriger im Rahmen eines Stadtfestes offenbar von Ausländern erstochen worden war, kam es zu mehreren Demonstrationen und Übergriffen aus der rechten Szene. Am 1. September eskalierte die Situation, als es zu Angriffen auf Teilnehmer einer Gegendemonstration gekommen war. Hierfür mussten sich vier Beteiligte vor dem Landgericht Chemnitz verantworten. Einer davon aus Braunschweig. Nun liegt das Urteil vor.



Am genannten Tag kam es zu einem sogenannten Trauermarsch für den Getöteten im Zentrum von Chemnitz, der von rechten und rechtsextremen Organisationen angemeldet worden war. Gleichzeitig fand die Kundgebung „Herz statt Hetze" statt, die gegen den Trauermarsch gerichtet war. Später kam es dann zu Gewalttaten.

Landfriedensbruch im besonders schweren Fall


Den im rechten Lager verorteten vier Angeklagten im nun zu Ende gegangenen Prozess, die zum Tatzeitpunkt Jugendliche beziehungsweise Heranwachsende waren, wurde vorgeworfen, im Nachgang mehrerer Demonstrationen an verschiedenen Orten im Chemnitzer Stadtgebiet als politisch andersdenkend erkannte Personen verfolgt, bedroht und verletzt zu haben. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hatte den Angeklagten in ihrer Anklage Landfriedensbruch im besonders schweren Fall in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in elf Fällen vorgeworfen.

Wie das Landgericht Chemnitz in einer Pressemitteilung berichtet, wurden drei der vier Angeklagten von den Tatvorwürfen freigesprochen. Gegen einen der Angeklagten (dabei soll es sich um den besagten Braunschweiger handeln) wurde das Verfahren eingestellt. Die Kosten des Verfahrens sowie die Auslagen der Angeklagten habe die Staatskasse zu tragen.

Nichts konnte bewiesen werden


Die Kammer habe nach 15 Verhandlungstagen und der Vernehmung von mehr als 40 Zeugen nebst weiterer Beweismittel es nicht für erwiesen angesehen, dass die Angeklagten aus einer Menschenmenge heraus Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen und Bedrohungen von Menschen mit einer Gewalttätigkeit in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise mit vereinten Kräften begangen haben. Auch Körperverletzungshandlungen konnten den Angeklagten im Ergebnis keine nachgewiesen werden.

Die Verfahrenseinstellung gegen den Braunschweiger erfolgte, weil die Kammer zwar davon überzeugt war, dass er drei Personen beleidigt habe, aber keine von diesen einen Strafantrag gestellt habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig

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