Regelbetrieb in Kitas ab 1. August: Diese Regeln gelten für Eltern und Kinder

Ab 1. August kehrt der Regelbetrieb in die Kitas zurück. Es gelten jedoch verschärfte Hygieneregeln für die Kinderbetreuung.

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Symbolbild. | Foto: Pixabay

Braunschweig. Ab 1. August kehrt der Regelbetrieb in die Kindertagesstätten und die Schulkindbetreuung im Stadtgebiet zurück. Entsprechend den Vorgaben des Landes Niedersachsen können die Kindertagesstätten aufgrund des sehr geringen Infektionsgeschehens wieder ein voll umfassendes Betreuungsangebot mit den vertraglichen vereinbarten Betreuungszeiten und gewohnten pädagogischen Konzepten anbieten. Dies berichtet die Stadt Braunschweig.


Bereits in der letzten Woche vor der Ferienzeit haben über 110 Kindertagesstätten im Stadtgebiet den Regelbetrieb vorgezogen umgesetzt. Ab 1. August sieht nun auch die neue Verordnung des Landes und der entsprechende Leitfaden des Kultusministeriums den Regelbetrieb vor. Spätestens nach Ende der Ferienzeit, also ab 26. August, wird der Regelbetrieb demnach in allen Kindertagesstätten umgesetzt – vorausgesetzt, das Infektionsgeschehen bleibt gering.

In Abhängigkeit des Infektionsgeschehens hat das Kultusministerium insgesamt drei Szenarien zur Fortführung der Kindertagesbetreuung erarbeitet:

"Szenario A" basiert auf landesweit geringen Infektionszahlen, die einen umfassenden Regelbetrieb zulassen. Gemischte Gruppen und vollumfängliche Betreuungszeiten sollen angeboten werden. Auch die Aufnahme neuer Kinder kann erfolgen.

"Szenario B" geht von deutlich erhöhten Infektionszahlen aus, bei denen Gruppen getrennt und gegebenenfalls gestaffelt werden. Ziel ist es, ein Betreuungsangebot für alle Kinder, wenn vielleicht auch in zeitlich begrenztem Rahmen, anzubieten. Die Bezugspersonen sollten, soweit möglich, festen Gruppen zugeordnet werden.

"Szenario C" umfasst die Notbetreuung im Fall eines Lockdown mit Quarantäne. Dies umfasst auch die Schließung aller oder einzelner Kindertagesstätten oder Gruppen.

Die Abweichung vom Regelszenario A und die damit verbundene Entscheidung über Szenario B oder C obliegt dem Gesundheitsamt der Stadt Braunschweig oder wird vom Landesgesundheitsamt beurteilt.

"Damit der Regelbetrieb zu Pandemiezeiten gelingt, müssen alle an einem Strang ziehen", erklärt Martin Albinus, Fachbereichsleiter Kinder, Jugend und Familie. Es gelte weiterhin erhöhte Hygienestandards umzusetzen. Dazu zählten insbesondere Abstands- und Hygienevorgaben im Kita-Alltag. Wenn möglich, werde ein Großteil der Aktivitäten an die frische Luft verlagert.

Eingewöhnung neuer Kinder


Besondere Sensibilität erfordert in dieser Zeit auch die Eingewöhnung neuer Kinder, die zumeist nach den Ferien startet. In dieser außergewöhnlichen Zeit sind alle Leitungs- und Fachkräfte besonders bemüht, neue Kinder und Familien bestmöglich zu begrüßen und individuell einzugewöhnen. Dennoch müssen bewährte Abläufe angepasst werden. Der Aufenthalt von Eltern ist auf ein Mindestmaß zu begrenzen und erfordert eine gute Dokumentation, Einhaltung von Abstandsregelungen und Hygienevorgaben einschließlich Mund-Nase-Schutz. Damit die Abstandsgebote begleitender Eltern eingehalten werden können, erfolgt teilweise eine gestaffelte Aufnahme und auch dabei bietet es sich an, möglichst viel Zeit im Freien zu verbringen.

Regeln für Reiserückkehrer


Besonders im Blick stehen derzeit auch Kinder, die mit ihren Familien von Urlaubsreisen zurückkehren. Für sie gilt, was auch für Erwachsene gilt: Wer sich in einem Risikogebiet aufgehalten hat oder hierzulande zu COVID-19-Erkrankten Kontakt hatte, darf die Einrichtungen für 14 Tage nicht betreten. Die Liste der Risikoländer wird vom RKI fortlaufend aktualisiert und umfasst aktuell auch einige Balkanstaaten, die Türkei sowie Luxemburg und die USA. Hier bleibt gegebenenfalls auch die bundesweite Diskussion zur Einführung einer entsprechenden Testpflicht abzuwarten. Darüber hinaus gilt es weiterhin die alltägliche Bring- und Abholsituation zu koordinieren. Dies setzt weiterhin eine gute Vorabstimmung zwischen Kita und Eltern voraus.

Damit für den Regelbetrieb ausreichend Personal zur Verfügung steht, bietet das Land den Kindertagestätten und Trägern bis zum Herbst weitere Möglichkeiten zur Kompensation von Personalausfällen an.

Eine aktuelle Abfrage der Stadt bei den Trägern hat ergeben, dass an den meisten Standorten im Stadtgebiet ausreichend Personal zur Verfügung steht. An einigen Standorten ist die Situation aufgrund von Beschäftigten der Risikogruppe jedoch weiterhin sehr angespannt.

Notfalls kann daher weiterhin vom Fachkraft-Kind-Schlüssel abgewichen werden. Auf jeden Fall ist jedoch der Einsatz einer pädagogischen Fachkraft je Gruppe erforderlich. Als Zweitkraft kann auch eine andere geeignete Person eingesetzt werden. Im Zuge des Kinderschutzes ist jedoch vor dem ersten Einsatz in jedem Fall die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses obligatorisch. Beim Erreichen von Kapazitätsgrenzen kann es an einzelnen Standorten dennoch zu Einschränkungen der Betreuungszeiten kommen. Erste Ansprechpartner für die Eltern sind dabei immer die Einrichtungsleitung und der Träger.

Betreuung von Kindern mit Infekten


Zur Betreuung von Kindern mit Infekten hat das Land bereits in der zurückliegenden Woche entsprechende Vorgaben veröffentlicht. Mit banalen Infekten ohne weitere Beeinträchtigung (nur Schnupfen, leichter Husten), können Kinder betreut werden. Bei ausgeprägten Infekten ohne Anhaltspunkt für eine COVID-19-Erkrankung können Kinder nach 48-stündiger Symptomfreiheit wieder betreut werden. Die Ärztin oder der Arzt entscheidet entsprechend der Symptomatik und weiterer Aspekte, ob gegebenenfalls ein Test auf SARS-Cov-2 durchgeführt werden soll.

Die Rückkehr in den Regelbetrieb leistet für die meisten Familien einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die vertraglich vereinbarten Betreuungszeiten werden wieder angeboten. Die mehrere Monate andauernden Einschränkungen waren eine riesige organisatorische Herausforderung für alle Beteiligten. Auch das Kita-Entgelt wurde dementsprechend angepasst oder ausgesetzt. Mit dem Regelbetrieb kehrt nun jedoch auch die reguläre Entgeltpflicht zurück.

Alle Beteiligten aufseiten der Stadt und Kitas hoffen, dass die Rückkehr in den Regelbetrieb gelingt. Erneute Einschränkungen, wie sie die Szenarien B und C des Kultusministeriums vorsehen, können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Ein Höchstmaß an Flexibilität ist daher voraussichtlich auch weiterhin auf allen Seiten erforderlich.

Bei Fragen


Fragen zur Betreuung in den Kitas beantworten die Leitungskräfte und Träger sowie die zentrale Kita-Platzvermittlung der Stadt Braunschweig unter Tel. 0531/470-8493. Fragen zur Schulkindbetreuung werden unter 470-8512 beantwortet. Fragen zur Kindertagespflege werden weiterhin unter 470-8451 sowie beim zentralen Familien-Service-Büro für Kindertagespflege "Das FamS" unter 12055440 beantwortet.


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