Reichsbürger beschäftigen die Verwaltung

von Robert Braumann


Symbolfoto: A. Donner
Symbolfoto: A. Donner | Foto: Anke Donner

Braungschweig. Nach dem Tod eines Polizisten nach einer Schießerei mit einem sogenannten "Reichsbürger" ist die Personengruppe in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Auch in Braunschweig gibt es Menschen, die die Bundesrepublik nicht anerkennen.


Reichsbürger erkennen die Bundesrepublik Deutschland nicht an. Sie sprechen dem Grundgesetz, Behörden und Gerichten die Legitimität ab und akzeptieren keine amtlichen Bescheide. Ihre Anhänger behaupten, das Deutsche Reich bestehe fort.

Sie beziehen sich auf das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz in der Fassung von 1913. Dieses Gesetz regelt die Staatsangehörigkeit und wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2000 in Staatsangehörigkeitsgesetz umbenannt. Die Reichsbürger bestehen auf die Anwendung des Gesetzes in der Fassung von 1913 und geben als Staatsangehörigkeit zum Beispiel „Königreich Preußen“ oder „Herzogtum Braunschweig“ an.

Die Polizei Braunschweig hat auf Nachfrage der Redaktion zu berichten, das strafrechtlich noch kein Reichsbürger in Erscheinung getreten sei, man könne hier keine Auffälligkeiten feststellen, so Polizeisprecher Wolfgang Klages.

"Erheblicher Mehraufwand"


Die Verwaltung in Braunschweig hat dennoch mit ihnen zu tun. "Verschiedene Abteilungen der Braunschweiger Verwaltung, etwa die Bußgeldabteilung, die Abteilung für Bürgerangelegenheiten oder auch das Standesamt, haben gelegentlich mit bis zu etwa 20 Personen zu tun, die als "Reichsbürger" auftreten. Diese Personen geben sowohl im persönlichen Gespräch wie auch schriftlich zu erkennen, dass sie die Bundesrepublik Deutschland, deren Behörden, die Bediensteten und somit deren Bescheide nicht anerkennen", so Stadtsprecher Rainer Keunecke. Dies führe zu erheblichem Mehraufwand zum Beispiel bei der Vollstreckung von Bußgeldbescheiden, zumal sich die betreffenden Personen durchweg uneinsichtig zeigen und unangenehm auftreten würden. "Zum Bespiel indem sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung mit persönlichen Vorwürfen und Forderungen konfrontieren", so Keunecke.

Diskussionen werden abgeblockt


Er führt weiter aus: "Zum Teil bezeichnen sich Personen nicht als "Reichsbürger", treten aber an das Standesamt heran, um ihre deutsche Staatsangehörigkeit streichen zu lassen und die "preußische Staatsangehörigkeit" im Geburtsregister eintragen zu lassen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung legen in solchen und vergleichbaren Fällen dar, dass dies nicht möglich ist. Sie sind gehalten, sich nicht auf fruchtlose Diskussionen einzulassen, sondern auf die Möglichkeit hinzuweisen, dass, wer mit den Entscheidungen der Behörde nicht einverstanden ist, den Rechtsweg beschreiten kann."


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