Rentner lässt Hose vor junger Mutter runter – 1.500 Euro Strafe


Der Rentner muss nun eine Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro zahlen. Symbolfoto: Anke Donner
Der Rentner muss nun eine Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro zahlen. Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Archiv

Braunschweig. Auch wenn es keine Zeugen gibt, kann man für seine Untaten verurteilt werden – das musste ein Rentner (71) aus Braunschweig vor dem Amtsgericht erfahren. Der allein lebende Witwer, ein massiger, grauhaariger Mann, fand sich wegen eines delikaten Delikts auf dem Stuhl des Angeklagten wieder. Als Exhibitionist soll er seine Nachbarin, eine junge Mutter (27) belästigt haben. Den Strafbefehl über 600 Euro focht er an. So kam's zur Verhandlung.


Von Klaus Knodt:

„Sorry, aber ich hab' einen Steifen“, soll der 71-Jährige im März dieses Jahres der Nachbarin in seiner Wohnung eröffnet haben – um dann Jogginghose und Unterhose fallen zu lassen. Das Opfer: „Dabei forderte er mich auf: 'Und jetzt zeig auch mal was von Dir'. Da bin ich ganz schnell weg.“ In der Wohnung des Rentners war die attraktive, dunkelhaarige Frau nur, weil sie sich für einen Schneeanzug bedanken wollte, den der Rentner ihrem Kind geschenkt hatte.

Der Angeklagte hatte den Vorfall ganz anders in Erinnerung. Als die Nachbarin ihn besuchte, um sich für das Geschenk zu bedanken, habe er sie auf einen Sekt eingeladen. „Dabei haben wir geplaudert. Erst über die Entbindung und dann darüber, auf was sie so steht: Blasen, Lecken, Fesselspiele. Da fing sie selbst mit an.“ Zum Schluss, „nach zwei Flaschen Sekt“, habe die 27-jährige „ihre Brust rausgeholt. Ich habe ihr drauf geküsst. Aber dann ging mir das zu weit. Da habe ich sie weggeschickt.“

Richterin Gille will's genauer wissen. „Haben Sie Ihre Hosen runtergezogen?“, fragt sie den Rentner. Doch der bestreitet und behauptet: „Nein. Und ich hab' auch keinen Steifen gehabt. Nur wegen 'ner Brust krieg' ich sowas doch nicht...“.

„Ich geh in Berufung!"


Nachdem mehrere Zeugen, unter anderem der Verlobte des Opfers schildern, dass die 27-Jährige nach dem Vorfall „aufgelöst und völlig durcheinander“ war, kommt Amtsrichterin Gille schnell zu einem Ergebnis und verurteilt den Rentner – allerdings zu deutlich teureren 1.500 Euro Geldstrafe. „Es war keiner dabei und für das Gericht ist die Frage wichtig, welche der Geschichten glaubwürdiger ist. Und da müssen wir uns beide Personen mal angucken. Die junge Mutter hat es sicher nicht nötig, mit dem Angeklagten...“

„Ich geh' in Berufung!“ brauste der verurteilte Rentner auf und entging nur knapp einem zusätzlichen Ordnungsgeld. Nachbarn im selben Haus sind Täter und Opfer immer noch. Aber sie würdigen sich keines Blickes mehr.


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