Braunschweig. Am Amtsgericht Braunschweig wurde am Mittwoch das Verfahren gegen einen 49-jährigen Braunschweiger eröffnet. Ihm wird der Besitz und die Verbreitung von kinder- und jugendpornografischen Bildern und Videos vorgeworfen. Ein Urteil konnte die zuständige Richterin jedoch noch nicht sprechen. Die Verhandlung soll in drei Wochen fortgesetzt werden.
Der Angeklagte stand bereits im Jahr 2011 wegen des Besitzes und der Verbreitung von kinderpornografischen Bildern und Videos vor Gericht. Damals wurden auf seinem Handy und Computer mehrere Videos und Fotos gefunden, die den sexuellen Missbrauch an Kindern zeigen, beziehungsweise sexuelle Handlungen vor oder mit Kindern. Das Gericht verurteilte den Braunschweiger zu neun Monaten auf Bewährung.
Streitet Vorwürfe ab
Im aktuellen Fall stellte sich die Situation während der Verhandlung etwas kompliziert dar. Der Angeklagte räumte zwar zu Beginn der Verhandlung ein, eine gewisse Anzahl an Bildern und Videos auf einem alten Handy gehabt, diese aber gelöscht und nicht verbreitet zu haben. Von weiterem Material, das auf zwei weiteren Mobiltelefonen gefunden und über WhatsApp verschickt worden sein soll, wolle er nichts gewusst haben. Die Nachrichten-App habe er nie installiert und benutzt. Auch den Empfänger kenne er nicht. Er könne sich also nicht erklären, wie das Material in Umlauf gekommen ist. Zudem sei ihm eines der Telefone ein halbes Jahr vor der Tatentdeckung abhanden gekommen. Ob es geklaut wurde oder verloren gegangen, konnte er nicht erklären. Dass sich kinderpornografisches Material auf allen Geräten befunden hatte, konnte durch die Sichtung der Geräte durch die Polizei bestätigt werden, sagte eine Polizeibeamtin im Gerichtssaal aus.
Von Fremden verschickt?
Geklärt werden konnte während der Verhandlung auch nicht die Frage, ob es Fremden möglich sei, unter dem Namen des Angeklagten den Nachrichtendienst auf dem Handy einzurichten und somit Bilder und Videos in seinem Namen zu verbreiten. Dass es einen Austausch von kinderpornografischen Bildern gegeben habe, sei nur am WhatsApp-Verlauf des Empfänger-Gerätes nachvollziehbar, erklärte die Richterin, da das Handy des Angeklagten ja verschwunden sei - die Rufnummer konnte aber dem Beschuldigten zugeordnet werden. Die Bilder seien also von der Rufnummer und unter dem Namen des Angeklagten an einen Mann in Memmingen verschickt worden. Wie sich das Verfahren und die Verhandlung gegen diesen Mitbeschuldigten gestaltete, sei jedoch weder dem Gericht, der Polizei, noch der Staatsanwaltschaft bekannt. Da man die Aussage des Mannes nicht kenne und somit nicht nachvollziehen könne, ob die Angaben des Angeklagten stimmen, wolle man hierzu weitere Ermittlungen anstellen.
Verteidiger schlägt abgeschwächte Anklage vor
Da der Angeklagte einräumte, auf einem seiner Handys kinderpornografische Bilder und Videos gespeichert, diese aber nicht verbreitet zu haben, regte die Verteidigung an, ihn nur für dieses Vergehen zu belangen. Für die weiteren Anschuldigungen würden die Beweise nicht ausreichen. Zudem würden zu viele Fragen und Widersprüche im Raum stehen. Hier jedoch waren sich Richterin und Staatsanwaltschaft einig - Zwei größere Vergehen, auf die Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren stehen, für ein minderes Vergehen fallen zu lassen, käme nicht in Frage. "Wir haben diese Bilder gesehen. Und das waren Bilder, da ist mir schlecht geworden", erklärte die Richtern. Vielmehr wolle man nun weitere Ermittlungen anstreben und versuchen, den Mitbeschuldigten als Zeugen vorzuladen. Die Verhandlung soll am 13. Juni um 9 Uhr fortgesetzt werden.
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