Richtlinien verschärft


Die auf dem Kapitalmarkt angelegten Rücklagen der Landeskirche Braunschweig unterliegen strengen wirtschaftlichen, ökologischen und ethischen Richtlinien. Symbobild: Marc Angerstein | Foto: Marc Angerstein



Wolfenbüttel/Braunschweig. Die auf dem Kapitalmarkt angelegten Rücklagen der Landeskirche Braunschweig unterliegen strengen wirtschaftlichen, ökologischen und ethischen Richtlinien. Sie wurden vom Kollegium des Landeskirchenamtes verschärft und vom Finanzausschuss der Landessynode bestätigt. Die verschärften Richtlinien enthalten eine erweiterte Negativliste, die Investitionen in bestimmte Unternehmen und Staaten ausschließt, wie Oberlandeskirchenrat Dr. Jörg Mayer, Leiter der Finanzabteilung erklärt.

Dazu zählen Unternehmen der Rüstungsindustrie sowie solche, die Kinder- und Zwangsarbeit praktizieren oder das Recht auf Vereinigungsfreiheit und kollektive Lohnverhandlungen verletzen. Ausgeschlossen sind außerdem Unternehmen, die in erheblichem Maß Umweltgesetze verletzen und primär in der Produktion von Kernenergie oder gentechnisch veränderten Pflanzen und Tieren engagiert sind. Auf der Liste stehen ebenfalls Hersteller von Suchtmitteln, Pornografie und Unternehmen, die am menschlichen Embryo forschen. Tabu sind darüber hinaus Investitionen in Wertpapiere von Staaten, die durch die Todesstrafe, Folter oder politische Willkür systematisch Menschenrechte verletzen und in denen ein hohes Maß an Korruption herrscht. Ausgeschlossen sind außerdem Staaten, die das Kyoto-protokoll zum Klimaschutz und das Abkommen über den Handel mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten nicht unterschrieben haben. Auch hohe Rüstungsausgaben und die Diskriminierung von Frauen sind Ausschlusskriterien.

Die Richtlinien sehen vor, dass die Rücklagen der Landeskirche „wertbeständig, sicher und wirtschaftlich“ anzulegen sind. Sie belaufen sich auf rund 140 Millionen Euro. Ihre Renditen tragen zum jährlichen Haushalt bei, der 2015 insgesamt rund 110 Millionen Euro umfasst. „Durch unsere Anlagepraxis können wir dazu beitragen, dass die kirchliche Arbeit im Braunschweiger Land gesichert bleibt“, so Oberlandeskirchenrat Mayer.


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