Rundfunkbeitrag wird um 48 Cent gesenkt

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Wolfenbüttel. Zum heutigen 1. April wird der Rundfunkbeitrag um 48 Cent gesenkt. Jeder Haushalt muss nun je Monat 17,50 Euro an die Gebühreneinzugszentrale zahlen.

Erst im März 2014 beschlossen die Ministerpräsidenten der Länder, den Rundfunkbeitrag ab April 2015 um 48 Cent monatlich zu senken. Die Experten der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, kurz KEF, hatte eigentlich eine Senkung um 73 Cent empfohlen. Mit dem heutigen Tag tritt die Neuregelung in Kraft. Demnach wird der reguläre Rundfunkbeitrag pro Wohnung auf 17,50 Euro je Monat gesenkt. Menschen mit Behinderung und dem Merkzeichen „RF" zahlen nun 5,83 Euro. Für sozial Schwache kann die Befreiung auf Antrag erfolgen.

Auch Unternehmen profitieren von der Senkung. Die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade begrüßt diese Senkung, hält sie aber für nicht ausreichend. „Es ist bedauerlich, dass keine weiteren Korrekturen an dem neuen Beitragsmodell vorgenommen wurden. Vor allem mittelgroße Filialbetriebe und Handwerksbetriebe mit vielen Fahrzeugen zahlen seit 2013 deutlich mehr als vorher“, sagt Kammerpräsident Detlef Bade. Trotz der Beitragssenkung gebe es ausreichend finanziellen Spielraum, um weitere Korrekturen anzugehen. Schließlich könnten die Rundfunkanstalten in den Jahren 2013 bis 2016 mit 1,5 Milliarden Euro Mehreinnahmen rechnen.

Nach Ansicht Bades müsse sich die Berechnung des Rundfunkbeitrags an Vollzeitstellen orientieren. Zurzeit berechnet sich die Beitragshöhe nach der Zahl der Beschäftigten an einem Betriebsstandort. Dabei werden Teilzeitkräfte genauso gezählt wie Vollzeitkräfte. „Das ist ungerecht und bestraft Unternehmen, die ihren Mitarbeitern zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf Teilzeitbeschäftigung bieten“, so Bade. Nicht akzeptabel sei auch, dass Betriebe mit vielen Filialen wie zum Beispiel Bäckereien deutlich mehr belastet werden als große Unternehmen an nur einem Standort. Auch die Zahl der freigestellten Fahrzeuge solle erhöht werden. Bislang ist je Betriebsstätte nur ein gewerblich genutztes Fahrzeug von der Beitragspflicht ausgenommen, privat genutzte Fahrzeuge sind hingegen grundsätzlich beitragsfrei. „Hier bedarf es weiterer Korrekturen, um die Akzeptanz für den Rundfunkbeitrag zu erhöhen“, fordert Bade.


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