Braunschweig. Am 15. Februar 2015 untersagte die Polizei in Braunschweig die Durchführung des Braunschweiger Karnevalsumzuges "Schoduvel" (regionalHeute.de berichtete). Grund war eine Terrorwarnung. Nach der Absage führte die Staatsanwaltschaft Hannover ein Ermittlungsverfahren durch. Dieses wurde am 18. Mai 2015 eingestellt.
Man sprach im Anschluss von konkreten Hinweisen, die Hinweise auf einen Anschlag sollen von einem V-Mann des Verfassungsschutzes gekommen sein. Festnahmen gab es im Anschluss aber keine und auch keine genaueren Informationen. Es wurden unter anderem Funkzellendaten von Mobiltelefonen überprüft, die zum entsprechenden Zeitpunkt am Ort des Geschehens „eingeloggt“ waren.
Polizeipräsident Michael Pientka, verkündigte die Absage (zweiter von links). Foto: T.Raedlein
Anhand einer vagen PKW-Beschreibung ähnliche Fahrzeuge überprüft, Recherchen im Internet durchgeführt, Personen befragt, die möglicherweise weitere Aufschlüsse über Tatzusammenhänge hätten geben können und 20 Hinweise aus der Bevölkerung bearbeitet.
Viel Aufwand - kein Ertrag
Trotz des hohen Ermittlungsaufwands konnten die Angaben des Informanten nicht erhärtet und auch die von ihm benannten Gesprächsteilnehmer nicht identifiziert werden. Dazu sagte Uwe Kolmey, Präsident des LKA Niedersachsen im Mai 2015: „Die vorhandenen Ermittlungsansätze wurden allesamt überprüft und akribisch abgearbeitet. Auch wenn später keine weiterreichenden Erkenntnisse gewonnen werden konnten, war es angesichts der möglichen Bedrohungslage für Leib und Leben richtig, die Karnevalsveranstaltung abzusagen.“
Bislang keine weiteren Erkenntnisse
Die Landes-CDU wollte nun wissen, ob seitdem etwas passiert sei und fragte beim Innenministerium nach:"Welche Maßnahmen haben Polizei und/oder Staatsanwaltschaften nach der Einstellung des Ermittlungsverfahrens am 20. Mai 2015 unternommen, um aufzuklären, ob tatsächlich eine konkrete Bedrohung des „Schoduvel" 2015 vorlag?" Die Antwort des Innenministeriums: "Die bei der Staatsanwaltschaft Hannover bestehende Zentralstelle zur Bekämpfung des politisch und religiös motivierten Terrorismus stellte das Ermittlungsverfahren am 18. Mai 2015 ein. Wenn sich nach der Einstellung des Ermittlungsverfahrens neue Anhaltspunkte ergeben hätten, wären die strafprozessualen beziehungsweise gefahrenabwehrenden Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft Hannover beziehungsweise der Polizei wieder aufgenommen worden. Dies war jedoch bislang nicht der Fall."
Keine Hinweise beim Schoduvel 2016
Die Aufklärung der islamistischen Szene in der Region Braunschweig sei darüber hinaus ein Arbeitsschwerpunkt des Niedersächsischen Verfassungsschutzes. Mit Blick auf die weiteren Entwicklungen im Jahr 2015 wurde zudem das LKA Niedersachsen personell verstärkt sowie neben den bestehenden Staatsschutzkommissariaten auf Ebene der Polizeiinspektionen zusätzlich bei den Zentralen Kriminalinspektionen Ermittlungseinheiten für den polizeilichen Staatsschutz eingerichtet. Weiterhin ist auch die Bearbeitung des islamistischen Extremismus/Terrorismus im Niedersächsische Verfassungsschutz personell verstärkt worden. Vor dem Schoduvel 2016 habe man keinerlei Hinweise auf einen geplanten Anschlag gehabt.
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