Braunschweig. Zu dem neuen Mietspiegel, der im Rat zur Abstimmung steht, veröffentlichte die SPD-Fraktion im Rat der Stadt eine Pressemitteilung, die regionalHeute.de unkommentiert und ungekürzt veröffentlicht.
Die Stadtverwaltung hat den Entwurf für einen neuen Mietspiegel für das Jahr 2018 veröffentlicht und damit die Grundlage für eine Weiterführung dieses Modells gelegt. Dies hatte die SPD-Ratsfraktion im Juni 2016 mit einem Änderungsantrag erfolgreich im Rat der Stadt beantragt: „Ein sogenannter qualifizierter Mietspiegel, wie der hier vorliegende Entwurf, ist ein zielführendes Instrument, um weitere Transparenz in den Mietpreis-Dschungel zu bringen“, erklärt Annette Schütze, wohnungspolitische Sprecherin der SPD-Ratsfraktion. „Neben unserem SPD-Konzept für bezahlbaren Wohnraum, mit dem wir eine Quote für Wohnraum für Menschen mit geringem Einkommen in Braunschweig eingeführt haben, ist dies ein weiteres Mittel, um alle Bürgerinnen und Bürger bei ihrer Wohnungssuche zu unterstützen und die Mieten zu bremsen.“ Die SPD-Ratsfraktion wird dem Mietspiegel im kommenden Gremienlauf somit zustimmen.
Objektiven Wert eines Mietobjektes ermitteln
Im Kern bietet der Mietspiegel Interessierten die Möglichkeit, anhand eines Rechenmodells einen objektiven Wert für das Mietobjekt zu erhalten. In diesem spielen neben der Größe auch Faktoren wie die Einrichtung der Wohnung und Mieten anliegender Objekte bei der Berechnung eine Rolle: „Wir wollen die Verhandlungsposition der Mieter stärken. Diese können anhand des Mietspiegels den tatsächlichen Wert der Wohnung erkennen und haben somit starke Argumente im Fall einer Miet-Abzocke in der Hand“, erklärt Schütze. So darf ein Vermieter laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) eine Mieterhöhung nur verlangen, wenn diese die ortsübliche Vergleichsmiete, die sich aus dem Mietspiegel-Berechnungsmodell ergibt, nicht übersteigt. Insgesamt sind die Braunschweiger Durchschnittsmieten seit dem Jahr 2014 von 5,59 Euro pro Quadratmeter auf 5,95 Euro pro Quadratmeter und somit um 6,4 Prozent gestiegen.
„Als SPD-Fraktion haben wir erkannt, dass es für verschiedene Mietergruppen auch verschiedener Instrumente bedarf, um den Braunschweiger Wohnungsmarkt ausgewogen zu gestalten. Der Mietspiegel ist dabei ein wichtiger Bestandteil und entsprechend sind wir froh, dass die Verwaltung nach unserem Antrag aus dem Jahr 2016 nun einen weiteren Mietspiegel aufgesetzt hat und seinen Bestand somit sichert. Die SPD steht für einen transparenten und fairen Mietmarkt“, bilanziert Schütze. Der alte Mietspiegel hätte nach gesetzlichen Vorschriften seine Gültigkeit in diesem Jahr verloren.
Der neue Mietspiegel basiert auf Daten, die in 18.000 Braunschweiger Haushalten stichpunktartig von Dezember 2017 bis Januar 2018 erhoben wurden. Er gilt nur für Wohnraum, der nicht ohnehin bereits einer Preisbindung unterliegt.
Lesen Sie dazu auch:
https://regionalbraunschweig.de/neuer-mietspiegel-fuer-braunschweig-soll-ab-september-gelten/
mehr News aus Braunschweig